22. Juni 2023Kritik an Gesetzesänderung

Gesundheitstelematikgesetz vergisst Pflegebedürftige

Das Gesundheitstelematikgesetz regelt unter anderem, wie ein elektronisches Rezept in Apotheken eingelöst werden kann und wie sich die Kundinnen und Kunden identifizieren müssen. Da die Sonderregelung, die während der Pandemie gegolten hat, nun ausläuft, muss man sich ab dem 1.7.2023 mit der eCard, der meineSV-App am Smartphone oder einem 12-stelligem elektronischen Code ausweisen.

Eine ältere Frau zu Hause, die medizinische Versorgung erhält.
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Das stelle besonders ältere und pflegebedürftige Menschen vor beinahe unüberbrückbare Herausforderungen, schlägt nun der Lebenswelt Heim Bundesverband Alarm. Denn immer, wenn stellvertretend für jemanden Medikamente abgeholt werden sollten, ginge das nun nicht mehr. Hinzu komme, dass viele ältere Menschen kein Smartphone haben und daher die digitalen Lösungen wie die meineSV-App oder die elektronische ID nicht nutzen können. „Besonders schwierig ist es dort, wo professionelle Pflegedienste für mehrere Klientinnen und Klienten gleichzeitig die Medikamentengebarung übernehmen. Das gilt für die mobilen Dienste gleichermaßen wie für uns in den Pflegeheimen", berichtet Martin König, Vizepräsident von Lebenswelt Heim.

Vonseiten der Sozialversicherung wurde vorgeschlagen, die Daten vom Pflegeheim zu Ärztinnen und Ärzten und in die Apotheken zu vermitteln, um das Problem zu lösen. „Das hilft uns aber nicht viel, denn als Pflegeheim kann ich weder einer Arztordination noch einer Apotheke vorschreiben, welche Systeme sie in ihren Abläufen implementieren sollen. Und das Problem, wie die Medikamente dann in der Apotheke ausgegeben und abgeholt werden können, ist damit ebenfalls nicht gelöst", kritisiert Jakob Kabas, Präsident von Lebenswelt Heim. Der Verein fordert daher dringend eine Lösung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.