Fragen zur Lagerung von Arzneistoffen und zur Abgabe von nicht ready-to-use-Arzneimitteln
Die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer beschäftigt sich diesmal ausführlich mit der Frage, wie Arzneimittel richtig gelagert werden sollen und erinnert anhand eines Fallbeispiels daran, Kundenwünsche bei Arzneimitteln, die nicht ready-to-use sind, immer kritisch zu hinterfragen.
Frage eines Apothekers: In der Österreichischen Arzneitaxe finden sich keine Hinweise mehr auf Separanda und Venena. Woher soll ich jetzt wissen, wie die Arzneistoffe zu lagern sind?
Antwort: Um die Aktualität des ÖAB zu gewährleisten, wurden mit dem ÖAB 2020 die teilweise obsoleten, unvollständigen und die Apothekenpraxis nicht mehr widerspiegelnden Venena- und Separanda-Tabellen gestrichen. Eine Verwahrung von Arzneimitteln „unter Sperre“ = Venena bzw. „getrennt von den übrigen Waren“ = Separanda ist daher ab sofort nicht mehr vorgesehen (Achtung: Suchtgifte sind nach wie vor entsprechend den suchtmittelrechtlichen Vorschriften zu lagern!). Dies gilt auch für die Beschriftung der Vorratsgefäße. Vorhandene Standgefäße können selbstverständlich weiterhin verwendet werden. Weiterhin gilt, dass die Lagerung von Arzneimitteln nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft zu erfolgen hat. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass Arzneimittel übersichtlich und systematisch gelagert werden, sodass deren Qualität durch die Lagerung nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Detaillierte Informationen zur korrekten Lagerung von Rohstoffen ergeben sich aus der Verpackung sowie aus den Sicherheitsdatenblättern. Der Lagerung in geeigneten Transportgefäßen ist grundsätzlich der Vorzug zu geben, um auch ein Umfüllen zu vermeiden.