Leben bis zuletzt – Entscheidungen am Lebensende

„Grüß Gott, ich habe Ihre Telefonnummer vom Notar bekommen. Dort habe ich eine Sterbeverfügung errichtet und möchte jetzt das Medikament dazu bei Ihnen abholen.“ So ein Anruf kann in jeder österreichischen Apotheke eingehen, die sich freiwillig gemeldet hat, um das letale Präparat Natrium-Pentobarbital an sterbewillige Personen abzugeben.

Keine einfache Entscheidung, doch dies sollte im Apothekenteam bereits vorher gemeinsam besprochen worden sein. Wie gilt es nun im Anlassfall vorzugehen? Gibt es hier doch nicht nur die rechtlichen und fachlichen Aspekte zu beachten, sondern auch noch die persönliche Betroffenheit der abgebenden Apotheker*in.

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Mag.pharm. Dr. Alexandra Mandl - FORUM!steiermark

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