Auf nach Schladming!
Nach der pandemiebedingten Pause im letzten Jahr findet die Apothekertagung in Schladming heuer wieder als Präsenzveranstaltung statt. Natürlich sind auch wir vom Apothekerverband wieder mit dabei. An unserem Stand erwarten Sie mehrere interessante Gäste und wir werden spannende neue Services für unsere Mitglieder vorstellen.
Nach zweijähriger Abstinenz vom APOkongress ist meine Vorfreude groß, wieder von Angesicht zu Angesicht auf Kolleginnen und Kollegen zu treffen, die ich schon seit Längerem nicht gesehen habe, und auf den fachlichen Austausch in der Steiermark.
Ebenso freue ich mich auf das Programm am Stand des Apothekerverbands. Was haben wir vor? Zuerst dürfen wir mehrere spannende Gäste begrüßen. Dr. Clemens Billek, Gründer des Telemedizinanbieters drd doctors, wird uns am Dienstagnachmittag berichten, wie man die Arztordination online in die Apotheke holen kann. Online-Termine boomen seit Beginn der Coronapandemie – warum also nicht auch Online-Sprechstunden mit Ärztinnen oder Ärzten, die direkt in der Apotheke abgehalten werden können. Rezepte werden im Anschluss gleich an die Apotheke geschickt, wo die Patientinnen und Patienten eine eingehende Beratung zu den verschriebenen Medikamenten bekommen und diese auch gleich mitnehmen können.
Um den Fachkräftemangel zu lindern, werden uns Univ.-Prof.in Dr.in Johanna Pachmayr (Dekanin für Pharmazie) und Dr. Sebastian Hofbauer, Bakk. Biol. (Studiengangsleiter Bachelor- und Masterstudium Pharmazie) von der Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) berichten.
Der heurige APOkongress gibt auch den Startschuss für ein neues Projekt aus der Wirtschaftsabteilung des Apothekerverbands: den Apothekenbetriebsvergleich.
Der Apothekenbetriebsvergleich ist eine elektronische Jahresabschlussanalyse der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Ihrer Apotheke. Er ist ein „Quick Check“, der Auskunft über die wirtschaftliche Situation Ihres Betriebes im Vergleich zu anderen Apotheken gibt. Aufbauend auf Ihrer individuellen Auswertung erhalten Sie Hinweise auf Optimierungspotenziale oder eine Bestätigung des eingeschlagenen Weges. Vor Ort wird das Team der Wirtschaftsabteilung für alle Detailfragen zur Verfügung stehen und bei der Registrierung unterstützen.
Der Betrieb eines Webshops für das Nebensortiment einer Apotheke unterliegt verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen. Nach der Formel „was offline gilt, gilt auch online“ werden etwa das Apothekengesetz, die Apothekenbetriebsordnung oder die Berufsordnung auch hier schlagend. Hinzu kommen etwa das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz oder das E-Commerce-Gesetz – zahlreiche Vorgaben, deren Einhaltung nicht immer ganz einfach ist. Damit Sie den Überblick behalten und externe Web-Entwickler optimal briefen können, hat unsere Rechtsabteilung in der Broschüre „Webshop – aber richtig“ die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Sie zusammengefasst. Auf zwölf Seiten können Sie in der Broschüre nachlesen, welche Informationspflichten Sie einhalten müssen, welche Rechte Ihre Kundinnen und Kunden haben oder was Sie beachten müssen, wenn ein Kauf rückabgewickelt wird.
Die Broschüre wird in Schladming vorgestellt und kann im Anschluss in gedruckter Form bei uns bestellt oder in unserem Downloadcenter heruntergeladen werden. Für Mitglieder des Apothekerverbands ist dieses Service kostenlos. Ich freue mich auf Sie und einen spannenden Austausch bei der Tagung und an unserem Stand.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastkommentar, für den der jeweilige Autor verantwortlich ist; die Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und Herausgeber wieder.