Wiener Bluttage: Die EU-Verordnung zu Substanzen menschlichen Ursprungs
Das Ziel der EU-Gesetzgebung im Gesundheitswesen besteht in der Etablierung von in allen Mitgliedstaaten geltenden Mindeststandards. Im Rahmen einer im Jahr 2019 durchgeführten Erhebung zur Gewinnung und Anwendung von Blut, Gewebe und Zellen wurde festgestellt, dass Spenderinnen und Spender sowie Patientinnen und Patienten nicht ausreichend vor vermeidbaren Risiken geschützt sind.

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Zudem wurde ersichtlich, dass neue Technologien in diesem Bereich Einzug gehalten haben und die derzeitigen EU-Direktiven in der gesamten EU recht unterschiedlich angewendet werden. Die neue „EU-Regulation for Substances of Human Origin“ zielt darauf ab, diese Punkte besser zu regeln.
