16. Mai 2024Blut, Stammzellen, Muttermilch und Co.

Wiener Bluttage: Die EU-Verordnung zu Substanzen menschlichen Ursprungs

Das Ziel der EU-Gesetzgebung im Gesundheitswesen besteht in der Etablierung von in allen Mitgliedstaaten geltenden Mindeststandards. Im Rahmen einer im Jahr 2019 durchgeführten Erhebung zur Gewinnung und Anwendung von Blut, Gewebe und Zellen wurde festgestellt, dass Spenderinnen und Spender sowie Patientinnen und Patienten nicht ausreichend vor vermeidbaren Risiken geschützt sind.

Embryonale Stammzellenkolonie, Zelltherapie, Regeneration
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Zudem wurde ersichtlich, dass neue Technologien in diesem Bereich Einzug gehalten haben und die derzeitigen EU-Direktiven in der gesamten EU recht unterschiedlich angewendet werden. Die neue „EU-Regulation for Substances of Human Origin“ zielt darauf ab, diese Punkte besser zu regeln.

In der Europäischen Union werden jährlich ca. 25 Millionen Bluttransfusionen und mehr als 36.000 Stammzelltransplantationen durchgeführt. 165.000 Kinder stammen aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung, dazu kommen noch 14.500 Hornhauttransplantationen und 2.000 Hauttransplantationen. Dieser weite Bereich wird zurzeit vor allem durch EU-Direktiven aus den Jahren 2002, 2004 und 2005 sowie durch die regelmäßig alle 2–3 Jahre aktualisierten Empfehlungen des Europarates – beispielhaft sei hier der „Guide to the preparation, use and quality assurance of blood components“ (aktuell 21. Ausgabe) genannt –, die Meldungen der European Centres for Disease Control (ECDC) zu übertragbaren Erkrankungen und natürlich die Vorgaben der nationalen Gesundheitssysteme geregelt.

Spenderinnen und Spender schützen, ohne vom Spenden abzuhalten

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