Stornogebühren bei Nicht-Einhalten von Terminen
Die Zahl der Kassenärzte und -ärztinnen stagniert in Österreich seit zehn Jahren bei rund 8.000 und viele Kassenstellen bleiben unbesetzt, während die Bevölkerung wächst und altert. Die Ressourcen in der Kassenmedizin sind daher knapp und dürfen nicht verschwendet werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Patientinnen und Patienten sich Termine ausmachen, diese dann aber nicht einhalten, sondern einfach nicht erscheinen (No-Show-Patienten und -Patientinnen). Das wird für viele Ärztinnen und Ärzte zunehmend zum Problem. Manche von ihnen fordern daher Stornogebühren ein.
Prof. Dr. Dietmar Bayer, niedergelassener Psychiater in Leibnitz und stv. Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), hat damit Erfahrung. In seiner Ordination fallen rund 12–15% der Termine aus, weil Patientinnen und Patienten nicht (rechtzeitig, d.h. am Vortag oder in besonderen Fällen auch am Tag des Termins selbst) absagen. „Damit wird es schwierig bis unmöglich, andere Patientinnen und Patienten einzuschieben, und es ist auch unfair gegenüber den anderen, die diesen nicht wahrgenommenen Termin dringend benötigt hätten“, sagt Bayer.
Stornogebühr und Aufklärung
Ob jemand einen Termin einhält oder absagt, hat für ihn viel mit Haltung, Erziehung und Wertschätzung zu tun. Aufgrund negativer Erfahrungen hat er daher vor einiger Zeit eine Stornogebühr von 75 Euro eingeführt, was einer Erstordination inklusive aller Leistungen und der Manipulationsgebühr entspricht. Es müsse aber jeder Arzt bzw. jede Ärztin selbst entscheiden, ob bzw. welchen Betrag er bzw. sie einfordere.
Die Patientinnen und Patienten werden bereits bei Terminvereinbarung darüber aufgeklärt, dass bei Nicht-Erscheinen eine Stornogebühr anfällt und außerdem per SMS an ihren Termin erinnert. Erst nach zweimaliger Mahnung wird der Fall an ein Inkassobüro übergeben. Das sei jedoch nur selten nötig, da die Patientinnen und Patienten meist einsichtig seien, so Bayer.
Allgemeinmedizinerin mit Terminordination
Vom Problem nicht abgesagter Termine sind nicht nur Fachärztinnen und Fachärzte, sondern auch Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner betroffen. So hat Dr. Naghme Kamaleyan-Schmied, Ärztin für Allgemeinmedizin in Wien-Floridsdorf und stv. Bundeskurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der ÖÄK, seit der Corona-Pandemie ihre Praxis auf eine Terminordination umgestellt, in der die Patientinnen und Patienten online Termine vereinbaren können, was gut funktioniert. Doch auch in ihrer Praxis komme es zu unentschuldigtem Fernbleiben von Patientinnen und Patienten, was den Ordinationsablauf durcheinanderbringt. Sie verlangt für nicht eingehaltene Termine eine Stornogebühr von 40 Euro, was auch auf der Website angekündigt wird. Außerdem können sich auch hier Patientinnen und Patienten am Vortag per E-Mail oder SMS an ihren Termin erinnern lassen.
„Die medizinische Versorgung ist ein kostbares Gut, mit dem aufgrund mangelnder Ressourcen wertschätzend umgegangen werden muss“, betont Kamaleyan-Schmied. Deshalb sei es umso wichtiger, dass Patientinnen und Patienten Termine zeitgerecht absagen, damit andere diese wahrnehmen können und für Ärztinnen und Ärzte keine Leerzeiten anfallen. Die meisten Patientinnen und Patienten hätten Verständnis und würden die Stornogebühren anstandslos bezahlen. Aber allein der Hinweis auf eine Stornogebühr würde schon zu mehr Termintreue motivieren, so die Ärztin.
Pressekonferenz der ÖÄK „Wenn Patientinnen und Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen“, Wien, 7.6.2023