Warum die steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025 an Attraktivität verliert
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wird erneut eine steuerfreie Mitarbeiterprämie ermöglicht – allerdings in deutlich eingeschränkter Form. Unternehmen können im Kalenderjahr 2025 bis zu 1.000 Euro pro Person steuerfrei auszahlen, sofern es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt, die bisher nicht üblich war.

Frühere Corona-, Teuerungs- oder Mitarbeiterprämien stehen dem nicht entgegen. Die Prämie darf gemeinsam mit einer allfälligen steuerfreien Gewinnbeteiligung den Gesamtbetrag von 3.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
Eine lohngestaltende Vorschrift wie ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich. Dennoch müssen sachliche, betriebsbezogene Gründe für die Vergabe vorliegen und nachvollziehbar dokumentiert werden – etwa besondere Leistungen, Verantwortungsbereiche oder Unternehmensergebnisse. Die Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird nicht darauf angerechnet.
Die Mitarbeiterprämie ist auch dann als Sonderzahlung zu behandeln, wenn sie in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen erfolgt und eine wiederholte Auszahlung erfolgt (z.B. quartalsweise Auszahlung der Mitarbeiterprämie). Die Unterscheidung zwischen laufendem Bezug und sonstigem Bezug ist insbesondere für die Frage der Höchstbeitragsgrundlage und die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei geringfügig Beschäftigten relevant.
Die wesentliche Änderung gegenüber bisherigen Modellen: Die Steuerbefreiung betrifft ausschließlich die Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnnebenkosten wie Dienstgeberbeitrag oder Kommunalsteuer fallen weiterhin an. Damit ist die Prämie im Vergleich zu früheren vollständig abgabenfreien Regelungen weniger attraktiv. Werden mehr als 1.000 Euro Prämie oder insgesamt mehr als 3.000 Euro aus Prämie und Gewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt, kommt es zur Pflichtveranlagung. Es ist ratsam, bei mitarbeiterbindenden Maßnahmen in Alternativen zu denken.
Das Finanzministerium evaluiert die Wirkung dieser Regelung bis April 2026. Auf Basis der Ergebnisse soll bis Ende Mai 2026 ein Vorschlag für die Mitarbeiterprämie 2026 vorgelegt werden.
