27. Okt. 2025Wie davon profitieren?

Was die Teilpension „Neu“ für niedergelassene Ärzte bedeutet

Mit 1. Jänner 2026 tritt die neue Teilpension in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen.

arzt vor der klinik
contrastwerkstatt/AdobeStock

Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Voraussetzungen für eine Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder die reguläre Alterspension erfüllen. Voraussetzung ist eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent, wobei das Dienstverhältnis weiterhin aufrecht bleibt. Die Tätigkeit muss pflichtversichert sein. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach der fiktiven Gesamtpension des Vorjahres. Diese wird entsprechend der Arbeitszeitreduktion gekürzt und bei einem Antritt vor dem Regelpensionsalter zusätzlich mit Abschlägen vermindert. Wird während der Teilpension eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, die zu einer Pflichtversicherung führt, oder eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, fällt die Teilpension für diesen Zeitraum weg.

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