Was die Teilpension „Neu“ für niedergelassene Ärzte bedeutet
Mit 1. Jänner 2026 tritt die neue Teilpension in Kraft. Ziel dieser Regelung ist es, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die die Voraussetzungen für eine Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder die reguläre Alterspension erfüllen. Voraussetzung ist eine Reduktion der bisherigen Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent, wobei das Dienstverhältnis weiterhin aufrecht bleibt. Die Tätigkeit muss pflichtversichert sein. Die Höhe der Teilpension richtet sich nach der fiktiven Gesamtpension des Vorjahres. Diese wird entsprechend der Arbeitszeitreduktion gekürzt und bei einem Antritt vor dem Regelpensionsalter zusätzlich mit Abschlägen vermindert. Wird während der Teilpension eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, die zu einer Pflichtversicherung führt, oder eine weitere Beschäftigung ausgeübt, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, fällt die Teilpension für diesen Zeitraum weg.
Die Teilpension ist gesetzlich so konzipiert, dass sie an ein aufrechtes Dienstverhältnis und eine Arbeitszeitreduktion geknüpft ist. Da Selbstständige keine Arbeitszeit im arbeitsrechtlichen Sinn haben, ist eine solche Reduktion nicht definiert – damit fällt diese Pensionsform für sie weg. Wer als Selbstständiger parallel unselbstständig tätig ist (z.B. ärztliche Tätigkeit in einer Ordination plus Anstellung in einem Spital), kann nur für die unselbstständige Beschäftigung eine Teilpension beantragen. Die selbstständige Tätigkeit bleibt dabei grundsätzlich möglich, führt aber zum Ruhen der Teilpension, wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegt oder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst. Wird eine Teilpension in Anspruch genommen, richtet sich die spätere Berechnung der Abfertigung Alt nach der vereinbarten Normalarbeitszeit, die vor dem Antritt der Teilpension gegolten hat. Auch die Altersteilzeit wird an die neuen Regelungen angepasst.
