17. Juni 2024Renovieren, sanieren, bauen

Wie Sie ab 15. Juli den Handwerkerbonus beantragen können

Zugegeben: Der heutige Praxistipp ist nicht unbedingt auf die Zielgruppe der Gesundheitsberufe gemünzt. Er nützt allen Bürgerinnen und Bürgern. Zumindest jenen, die derzeit Renovierungen, Sanierungen oder andere Bauprojekte am Laufen haben.

Porträt Eines Lächelnden Malers Mit Gekreuzten Armen, Der Zu Hause Den Pinsel Hält
Rido/AdobeStock

Die Förderung kann für Handwerkerleistungen beantragt werden, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 ausgeführt werden. Die Antragsphase startet dabei am 15. Juli 2024. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent der Gesamtkosten, sofern diese 500 Euro übersteigen. Die maximale Förderung ist auf 10.000 Euro (ab 2025: 7.500 Euro) begrenzt, was einem maximalen Bonus von 2.000 (ab 2025: 1.500 Euro) pro Person entspricht. Das Beste daran: Familien können diesen Bonus pro erwachsene Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragen. Das bedeutet, dass z.B. eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei minderjährigen Kindern bis zu 4.000 € pro Jahr für Handwerkerarbeiten erhalten kann. Und wenn eines der großen Kinder noch bei Ihnen wohnt, dann lohnt sich das endlich einmal. Achtung: Der Rechnungsadressat muss mit dem Antragsteller überreinstimmen.

Der Reihe nach: Vom Handwerkerbonus umfasst sind alle Leistungen professioneller Handwerker sowie alle handwerklichen Arbeiten im privaten Wohn- und Lebensbereich. Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024, die Abwicklung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Die Formalien sind dabei streng: Der Rechnungsaussteller muss ein zum Handwerkerbonus berechtigter Leistungserbringer sein. Der auf der Rechnung aufgedruckte Firmenwortlaut bzw. die Firmenbezeichnung muss mit den Angaben bei der Gewerbebehörde zusammenpassen. Datum und Ort der Leistungserbringung sind zwingend anzugeben. Aufpassen: Es sind die Arbeitsstunden, die konkrete Arbeitsleistung sowie der Endbetrag anzuführen.  Pauschalbeträge sind nur zulässig, wenn sie ausschließlich Arbeitskosten enthalten. Materialien müssen extra angeführt werden.