9. Juni 2022

Apothekenverkauf – 3 wichtige Fragen im Mitarbeiterkontext

Ein Apothekenkauf bringt für alle Beteiligten viele Veränderungen: Veränderung für den Verkäufer, Veränderungen für den Käufer und natürlich auch Veränderung für das Team, die Mitarbeiter. Da die Mitarbeiter aber auch zentraler Erfolgsfaktor des Apothekenunternehmens und -erfolges sind, gilt es diesem Thema im Rahmen der Betriebsübergabe entscheidendes Augenmerk zu schenken!

Österreichische Apotheke mit dem traditionellen Apothekenzeichen des Landes.
BreizhAtao/AdobeStock

Wenn erst einmal die persönliche Entscheidung gefallen ist, das eigene Lebenswerk, die eigene Apotheke zu übergeben, stellen sich viele weitere Fragen. Ein großer Fragenbereich betrifft die Mitarbeiter, die natürlich ebenfalls direkt von der Betriebsübergabe betroffen sind.

1. Wann an das Team kommunizieren?

Eine der am häufigsten gestellten Fragen im Zuge der Apothekenübergabe ist die Frage, wann die Entscheidung für den Apothekenverkauf auch an das Team kommuniziert werden soll. Der Zeitpunkt ist gut zu wählen, da die Bekanntgabe unter Umständen zu starker Unruhe im Team führen kann, wenn der Zeitpunkt zu früh gewählt wird; andererseits sollten die Mitarbeiter zeitlich so informiert werden, dass sie es erfahren, bevor der Verkaufsprozess in den Markt getragen wird. Dies ist Zeichen der Wertschätzung an Ihr Team und verhindert die unangenehme Situation, dass die Mitarbeiter es über „drei Ecken” vom Markt erfahren. Ihre Mitarbeiter haben in der Regel ein gutes Gespür und ahnen auch möglicherweise, wann der Zeitpunkt für die Apothekenübergabe gekommen ist. Eine offene Kommunikation mit all den Fragen, die sich für die Mitarbeiter ergeben, macht hier mehr als Sinn!

2. Die wichtigste Frage der Mitarbeiter!

„Was heißt der Apothekenverkauf für mich persönlich?“ Genau das ist die Frage, die ihren Mitarbeitern durch den Kopf schießt, wenn Sie dem Team kommunizieren, dass Sie die Apotheke verkaufen! Und viele Mitarbeiter glauben, dass mit der Apothekenübergabe auch damit ihr Arbeitsverhältnis beendet sein könnte. Dem ist nicht so, denn im Rahmen des sogenannten Betriebsübergangs greift für die Arbeitnehmer das sogenannte AVRAG, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz. Das heißt, dass die Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs nicht gekündigt werden dürfen. Dies gilt für mindestens zwölf Monate nach Betriebsübergang. Ein Aussprechen von Kündigungen vor der Übergabe der Apotheke (im Zuge des Betriebsübergangs durch den alten Arbeitgeber) fällt ebenfalls unter dieses Gesetz und ist daher ebenfalls nicht zulässig. Dies mag für Sie als Apothekeneigentümer selbstverständlich sein oder Ihr Steuerberater oder Anwalt hat Sie darauf aufmerksam gemacht, für Ihre Mitarbeiter ist die Beantwortung dieser Frage keineswegs selbstverständlich! Selbst wenn Ihre Mitarbeiter diese Frage also nicht stellen sollten, greifen Sie diese Frage PROAKTIV auf und beantworten Sie diese für Ihre Mitarbeiter – sie werden es Ihnen danken und beruhigter in den Prozess bis zur Apothekenübergabe einsteigen! Je transparenter und offener Sie hier kommunizieren, desto ruhiger wird der Prozess ablaufen und desto eher wird das Team auch für den neuen Apothekeneigentümer die Basis für seinen Erfolg sein. Dass der neue Käufer Dinge im Unternehmen verändern wird, andere Strategien einschlagen wird und unter Umständen eine neue Philosophie in die Apotheke bringt, ist selbstredend. Dass damit auch der eine oder andere mittel- und langfristige Mitarbeiterwechsel verbunden sein wird, ist natürlich und liegt auf der Hand.

3. Wie ist mit offenen Ansprüchen seitens der Mitarbeiter umzugehen?

Egal, ob offene oder anstehende Jubiläumsgelder oder offene Urlaubsansprüche gegenüber dem jetzigen Arbeitsgeber, diese Fragen beschäftigen natürlich ebenfalls Käufer Verkäufer und die Mitarbeiter. Hier gibt es grundsätzlich zwei Herangehensweisen: (1) So können beispielsweise offene Urlaube der Mitarbeiter noch in der alten Amtszeit abgebaut werden (wie sinnvoll dies ist, hängt stark von Ihrer jetzigen Mitarbeiterbesetzung ab und ist individuell zu entscheiden) oder (2) – und dies ist die häufigere Variante – die offenen (Urlaubs-)Ansprüche werden quantifiziert und ebenso wie Jubiläumsgelder und Co. vom Kaufpreis abgezogen. Dies geschieht üblicherweise im Zuge der Vertragsverhandlungen und ist in der Regel nie ein Stolperstein beim Apothekenverkauf. Also egal, ob und wann Sie sich für den Apothekenverkauf entscheiden, denken Sie bitte auch immer an das wichtige Thema der Mitarbeiter-Kommunikation, damit auch der unternehmerisch letzte Schritt in allen Bereichen ein voller Erfolg wird!

Mit freundlicher Unterstützung von

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