Das Elektro-Auto aus wirtschaftlicher Sicht
Elektro-Autos gelten noch immer als teuer. Doch sind sie es wirklich? Speziell für Unternehmer, aber nicht nur für diese, zahlt sich ein rechnerischer Vergleich aus. Denn dieser birgt eine ziemliche Überraschung.
Seltsam, aber wahr: Norwegen ist das ölreichste Land Europas (nur Russland hat eine deutlich höhere Förderung) und trotzdem fährt im hohen Norden mittlerweile beinahe jedes zweite neu zugelassene Auto mit einem Elektromotor oder einem Hybridantrieb. Warum das so ist, ist einfach erklärt: Die norwegische Regierung fördert seit Jahren den Ausbau der Elektromobilität. So fällt u.a. beim Kauf eines Elektroautos keine Mehrwertsteuer an. Diese liegt in Norwegen übrigens bei 25 Prozent.
Doch nicht nur der norwegische Staat fördert die E-Mobilität. Auch in Österreich wurde erst jüngst das Förderprogramm des Bundes („E-Mobilitätsoffensive“) erneuert und ausgeweitet. Trotzdem gelten E-Autos hierzulande aufgrund ihrer „höheren“ Anschaffungskosten noch immer als teuer. Eigentlich zu Unrecht, vor allem dann, wenn man beim Auto nicht nur die einmaligen Anschaffungskosten, sondern auch die laufenden Kosten wie Treibstoffverbrauch, Versicherung etc. einberechnet. So liegen etwa die Wartungskosten für ein E-Auto laut einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft (IFA) an der Hochschule Nürtingen-Geislingen um rund 35 Prozent unter denen von Autos mit Verbrennungsmotor. Nach acht Jahren summiert sich der Kostenvorteil den Experten zufolge etwa bei einem Kleinwagen auf rund 1.300 Euro. Der Grund liegt unter anderem darin, dass E-Autos deutlich weniger Verschleißteile haben als ein benzin- oder dieselgetriebenes Fahrzeug.
E-Mobilität im Aufwind
Dem nicht genug, sprechen auch die Kosten für Treibstoff (Strom bzw. Benzin) und der Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer eine deutliche Sprache: Nehmen wir etwa das aktuelle Modell des Nissan Leaf – übrigens das europaweit meistverkaufte E-Auto – und berechnen die Stromkosten in acht Jahren bei durchschnittlich 20.000 gefahrenen Kilometer pro Jahr. Laut E-Control liegt der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom in Österreich zwischen 13 und 23 Cent (Haushalt mit einem Verbrauch 3.500 kWh/Jahr). Für die Modellrechnung nehmen wir einen Strompreis von 20 Cent/kWh an und kommen so auf Kosten von nicht ganz 6.600 Euro in acht Jahren (Details und Vergleich siehe Tabelle 2). Übrigens: Manche Lebensmittelhändler, wie etwa Lidl, locken in einigen ihrer Filialen die Kunden sogar mit Gratis-E-Tankstellen. Laut dem E-Tankstellenfinder (e-tankstellenfinder.at) des Kärntner Energieversorgers Kelag gibt es allein in Österreich mittlerweile beinahe 5.000 registrierte Energietankstellen. Zudem lassen sich die meisten E-Autos auch an einer ganz normalen Steckdose laden. Das dauert zwar länger, aber in der Nacht parken ohnehin die meisten Autos vor dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, zumindest am Land. Dass einem unterwegs der Strom ausgeht, braucht man also, bei ein wenig
Vorausplanung der Fahrstrecke, eher nicht zu befürchten.
Im direkten Vergleich
Doch zurück zur Wirtschaftlichkeit. E-Autos sind zu teuer, zumindest beim Kauf, ist ein häufig gehörtes Argument. Allein für Unternehmen, und zu denen gehören auch Apotheken, ist dieses Argument nicht ganz richtig. Prinzipiell gilt in Österreich, dass PKW, auch wenn sie betrieblich genutzt werden, nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Doch seit dem Jahr 2016 wartet der Gesetzgeber mit einem besonderen Zuckerl auf. Handelt es sich bei dem PKW um ein Fahrzeug, welches mit einem CO2-Ausstoß von null aufwarten kann, so ist dieses vorsteuerabzugsberechtigt. Auf gut deutsch: Betriebe können sich die bezahlte Umsatzsteuer für Elektroautos zurückholen, was sich natürlich immens auf die tatsächlichen Anschaffungskosten auswirkt. Neben der Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer zurückzuholen, fördert der Staat die Anschaffung von Elektroautos zusätzlich mit einem Betrag von bis zu 3.000 Euro. Die „Angemessenheitsgrenze“ für Förderungen liegt bei Betrieben – seit heuer – bei einem Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro. Vor diesem Hintergrund lässt sich nachrechnen ob ein Elektro-Auto tatsächlich so viel teurer kommt als ein Fahrzeug, das mit fossiler Energie angetrieben wird. Wagen wir also die Probe aufs Exempel und stellen die Kosten für ein E-Auto jenen gegenüber, die ein in etwa „gleiches“ benzingetriebenes Fahrzeug verursachen würde. Um den direkten Vergleich anzutreten, haben wir einen Nissan Leaf mit einem VW Golf Austria verglichen (siehe Tabelle 1). Was die Leistung betrifft, sind die beiden Autos durchaus gleichwertig. Um die Vergleichbarkeit besser zu gewährleisten, wurde bei beiden Autos ein Automatikgetriebe ausgewählt und die viertürige Variante bevorzugt (siehe Tabelle 1).
Ein um fast 3.000 Euro niedrigerer Anschaffungspreis zeigt, wie gravierend sich die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auswirkt. Übrigens, der VW e-Golf (100 kW/136 PS; Reichweite 231 km) käme mit einem Listenpreis von 39.390 Euro nach Abzug der Vorsteuern und Förderungen ebenfalls schon ein wenig günstiger als der VW Golf Austria. Für Otto-Normalverbraucher, der sich die Vorsteuern nicht zurückholen kann, ist der Nissan Leaf (inkl. Förderungen) in der Anschaffung noch um etwas mehr als 3.000 Euro teurer.
Deshalb haben wir auch die Kosten bzw. die Ersparnis auf eine Nutzungsdauer von acht Jahren berechnet unter der Annahme, dass das Auto jährlich an die 20.000 km zurücklegt (siehe Tabelle 2).
Basierend auf dieser Modellrechnung kommt der Betrieb eines E-Autos um rund 8.000 Euro günstiger als ein in etwa gleich starkes benzingetriebenes Fahrzeug, selbst ohne Berücksichtigung der Servicekosten. Ein Kostenvorteil, der auch für Privatpersonen durchaus relevant ist.
Sachbezugswert
Für Unternehmen, die Dienstnehmern ein E-Auto zur Verfügung stellen, ist noch ein weiterer Kostenfaktor relevant. Während für das benzingetriebene Fahrzeug ein monatlicher Sachbezugswert (1,5 Prozent der Anschaffungskosten) angesetzt werden muss und in die Lohnsteuerbemessungsgrundlage einfließt, besteht für das E-Auto eine Sachbezugsbefreiung, was sich positiv für den Dienstnehmer auswirkt. Der Dienstgeber erspart sich in diesem Fall die Entrichtung der auf den Sachbezugswert entfallenden Lohnnebenkosten (rd. 30,5 Prozent).
Anschaffungskosten:
Auto
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E-Auto
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“Benziner”
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Modell: | Nissan Leaf, ZE1 MY19 inkl. Batterie 40 kWh Automatik/Frontantrieb |
VW Golf Austria, Comfortline 1,5 TSI ACT DSG viertürig (DSG 7-Gang-Automatik) Frontantrieb |
Leistung: | max. 110 kW (150) | 110 kW (150 PS) |
Verbrauch je 100 km | 20,6 kWh | 5,1–5,2 l |
CO2 | 0 | 116–119 g/km |
Reichweite | bis zu 270 km | – |
Preis ab (Listenpreis brutto) in Euro | 36.800,00 | 30.565,00 |
abzüglich Mobilitätsbonus | 1.500,00 | 0 |
Kaufpreis brutto | 35.300,00 | 30.565,00 |
Verminderung des Kaufpreises durch: | ||
|
5.833,33 | 0 |
|
1.500,00 | 0 |
Kosten: Treibstoff und Versicherung
Auto
|
Nissan Leaf
|
VW Golf Austria
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Kilometer in 8 Jahren | 160.000 | 160.000 |
Verbrauch je 100 km | 20,60 kWh | 5,1 Liter |
Verbrauch total 8 Jahre Strom in kWh bzw. Benzin in Liter | 32.960,00 | 8.160,00 |
Preis Strom je kWh bzw. Benzin je Liter1 | 0,20 | 1,17 |
Kosten Verbrauch 8 acht Jahren | 6.592,00 | 9.547,20 |
Motorbezogene Versicherungssteuer/Jahr | befreit | 652,012 |
Motorbezogene Versicherungssteuer in 8 Jahren | befreit | 5.216,08 |
Quelle: Eigene Berechnungen. Anmerkungen: 1aktueller Preis nach E-Control bzw. ADAC. 2ÖAMTC-Rechner. Für Unternehmen wäre noch bei beiden Fahrzeugen die Möglichkeit der Abschreibung zu berücksichtigen, worauf in diesem Fall verzichtet wurde.