Rezeptpflicht – nein danke?

Manchmal wird man sogar von geschätzten KollegInnen schräg angeschaut, wenn man auf die Rezeptpflicht hinweist.

Karikatur eines müden oder kranken Mannes, Arbeiters oder Geschäftsmannes mit einer Handvoll Pillen
Zdenek Sasek/GettyImages

Nun bin ich sicher keine, die nach so vielen Jahren im Dienst keine Menschenkenntnis besitzt oder abwägen kann, wann sie eine Ausnahme machen kann. Dass es aber durchaus sinnvoll ist, die Angabe „Ich nehme das eh schon seit Jahren“ oder „Ich krieg das immer so“ einmal zu hinterfragen, lässt sich an den folgenden beiden Beispielen illustrieren.

Eine junge Dame möchte ein bekanntes Calcium-Vitamin-D-Kombipräparat kaufen, wohlgemerkt kein Medizinprodukt, sondern ein zugelassenes Arzneimittel. Ich frage routinemäßig, ob sie ein Rezept hat, was sie natürlich verneint, beziehungsweise warum sie es nimmt und wer es verschrieben hat. Unter anderem bin ich deswegen stutzig, weil sie jetzt nicht gerade in die Klientel „Osteoporose“ fällt – aber natürlich sieht man nicht alles.

„Ich habe Osteopenie“, sagt sie. Ich horche auf und beginne ein spannendes KundInnengespräch. Frage sie über letzte Kontrollen, ihren Vitamin-D-Spiegel oder eine Knochendichtemessung aus. Es stellt sich heraus, dass Ersterer schon längst in Ordnung ist, die Diagnose über fünf Jahre zurückliegt und die letzte Messung über drei Jahre. Erschwerend kommt hinzu, dass ihr Hausarzt in einem anderen Bundesland beheimatet ist und die aufgesuchte Ärztin bei uns in Wien meinte, sie solle nicht zu oft nachmessen lassen wegen der Strahlengefahr. Dazwischen liegt auch noch der Einbruch der Pandemie, der Routineuntersuchungen obendrein erschwert – bis dato.

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