Psittakose, Rotz, Tularämie – meldepflichtige Erkrankungen in der Pneumologie
Drei meldepflichtige Zoonosen zeigen exemplarisch, wie Mensch-und Tiergesundheit miteinander verwoben sind. Alle gelten als gefährlich, und die Laborarbeit erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen, die Erkrankungen selbst verlaufen jedoch höchst unterschiedlich. (CliniCum pneumo 3/18)
Die Überwachung von Tierseuchen und von bestimmten Zoonosen ist im Tierseuchengesetz (TSG) geregelt: Laut diesem sind von den im Humanbereich anzeigepflichtigen Erkrankungen Psittakose, Rotz und Tularämie allerdings nur die beiden ersten anzeigepflichtig. Darüber hinaus regelt das Zoonose-Gesetz etwa die Datenerfassung oder die Zusammenarbeit zwischen Human- und Veterinärmedizin durch die Bundeskommission für Zoonosen im Gesundheitsministerium, erklärt Dr. Elfriede Österreicher, Stv. Leiterin der Abteilung Zoonosen im Gesundheitsministerium.