25. Juli 2019

Frankreich: Künstliche Befruchtung für lesbische Paare

Frankreich will auch lesbischen Paaren und unverheirateten Frauen eine künstliche Befruchtung erlauben. Die Regierung legte am Mittwoch dazu einen Entwurf zur Reform des Bioethikgesetzes vor. Es ist die erste große Gesellschaftsreform unter Präsident Emmanuel Macron.

Seit Jahren fordern Verbände, dass auch lesbische Paare eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen können. Bisher ist das nur heterosexuellen Paaren erlaubt, die keine Kinder zeugen können. Sie müssen verheiratet sein oder mindestens zwei Jahre zusammenleben. Katholische Verbände stellen sich gegen die geplante Reform, nach der auch lesbische Paare und Alleinstehende die Kosten von der Sozialversicherung erstattet bekommen.

Der Präsident halte damit ein Versprechen, sagte Gesundheitsministerin Agnès Buzyn am Mittwoch nach der Regierungssitzung unter Macrons Vorsitz. Er hatte die breitere Legalisierung der künstlichen Befruchtung bereits im Wahlkampf angekündigt. Buzyn betonte, dass sich die Gesellschaft besonders mit Blick auf die Vielfalt der Familienmodelle weiterentwickelt habe. Die Leihmutterschaft bleibe weiterhin verboten. “Die künstliche Befruchtung stellt unsere ethischen Werte nicht in Frage”, sagte sie. Die Leihmutterschaft hingegen werfe Fragen der Würde und Kommerzialisierung von Frauen auf.
Das neue Gesetz sieht außerdem das Ende der Anonymität der Samenspende vor. Ein Mann muss zukünftig akzeptieren, dass das geborene Kind bei Volljährigkeit bestimmte Informationen über den Spender erfahren darf. Über den gesamten Gesetzesentwurf sollen die Abgeordneten voraussichtlich Anfang 2020 abstimmen.

Quelle

APAMED vom 24.07.2019