Nach der Behandlung: Neue Kraft fürs Leben schöpfen!
Michael Rudolf fühlte sich erschöpft: „Nach der Diagnose Lungenkrebs, der raschen Operation, der Chemo und Bestrahlung war ich erst einmal ausgelaugt“, erzählt der Rentner, 65, aus Wilhelmshaven. Dank seines aufmerksamen Hausarztes war der noch kleine Tumor in der rechten Lungenhälfte gefunden worden – innerhalb von 14 Tagen wurde Michael Rudolf operiert, die anderen Behandlungen schlossen sich nahtlos an.
Rehabilitation ist wichtig
Im Krankenhaus sprach seine Ärztin den Rentner an: „Sie fragte mich, ob ich mir vorstellen könnte, an einer Rehabilitationsmaßnahme nach Abschluss der akuten Behandlung teilzunehmen!“ Michael Rudolf sagte Ja.
Der Antrag zur Rehabilitaton
Rehabilitation nach Krebserkrankungen müssen Sie beantragen. Die Formulare erhalten Sie entweder bei der Rentenversicherung oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen.
Zum Leistungsspektrum der Krankenversicherungen und der Rentenversicherung gehört auch die Rehabilitation nach einer Krebserkrankung. Eine solche Rehabilitation kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Sie dauert im Normalfall drei Wochen, kann aber je nach individuellem Fall auch verkürzt oder verlängert werden.
Eine Rehabilitation nach einer Krebserkrankung vereint eine ganze Reihe sehr unterschiedlicher Leistungen zum Wohle des Patienten. Diese können sein:
- Eine weiterführende Diagnostik
- Eine persönliche Aufklärung zur individuellen Erkrankung
- Informationen über den Umgang mit nun nötigen Hilfsmitteln – zum Beispiel mit einem Stoma nach einer Darmkrebs-Operation
- Krankengymnastik
- Orthopädische Behandlungen
- Gemeinschaftliche Sportaktivitäten zur Kräftigung
- Psychologische Betreuung und Psychotherapie
- Hilfen zur Wiedereingliederung in den Beruf bei Berufstätigen
Die entsprechenden Ziele einer Therapie werden gemeinsam zwischen dem Team in der Reha-Klinik und dem Patienten erarbeitet. Eine solche sogenannte „Anschlussrehabilitation“ für Krebspatienten ist kein Urlaub und keine Badekur: Sie bietet Behandlung, Unterstützung beim Gesundwerden und Hilfe zur Rückkehr in den Alltag.
Hilfe zum Gesundwerden
Michael Rudolf entschloss sich, das Angebot einer direkten Reha, der Anschlussrehabilitation nach seiner Akutbehandlung, wahrzunehmen. Die Rentenversicherung, die für ihn zuständig ist, schickte ihn für drei Wochen in eine Kurklinik im Niedersächsischen. „Eine angenehme Atmosphäre, Menschen, die ein ähnliches Erlebnis hinter sich hatten wie ich, gutes Essen und eine intensive und persönliche Betreuung“, resümiert der Rentner seine Erfahrungen. Besonders gutgetan haben ihm die Entspannungsübungen und die Krankengymnastik unter der Aufsicht der behandelnden Ärzte – „das hat mich wieder richtig auf die Beine gebracht!“.
Folgende rechtliche Punkte müssen für eine Reha-Behandlung erfüllt sein:
- Die Krebs-Diagnose muss vorliegen.
- Die Erstbehandlung wie Operation oder Strahlentherapie muss abgeschlossen sein.
- Die Folgen, die durch die Erkrankung entstanden sind, müssen therapierbar oder zumindest positiv zu beeinflussen sein.
- Der Patient muss für die Rehabilitation hinreichend belastbar sein.
- Die versicherungsrechtlichen Bedingungen müssen erfüllt sein.
Wichtig ist für Michael Rudolf auch noch etwas anderes gewesen: „Ich habe allein acht andere Menschen getroffen, die einen ähnlichen Tumor gehabt hatten wie ich“, erzählt er. Durch den Austausch hat er vor allem zwei Dinge gemerkt: „Erstens: Ich bin mit meinem Schicksal nicht allein. Und zweitens: Man kann durch eine kraftvolle Einstellung zur Krankheit selbst eine Menge zur Heilung beitragen!“
Hilfe zur Rückkehr in den Alltag
In einer Krebs-Rehabilitation werden alle Behandlungsverfahren, die bei Krebspatienten den Erfolg der akuten Therapie mit Stahl, Strahl und Chemotherapie festigen sollen, weiter fortgesetzt. Zusätzlich gibt es viele weitere Maßnahmen, die die Rückkehr zum gewohnten Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel eine Physiotherapie und Bewegungstherapie, eine Ernährungsberatung, die besonders auf Krebspatienten ausgerichtet ist, sowie Unterstützung beim Umgang mit psychischen Problemen, die durch Krankheit oder Therapie aufgetreten sind. Auch psychoonkologische Beratungsangebote sind Teil einer solchen Reha-Behandlung. Sie helfen auch in dieser Phase dabei, die Krankheit seelisch besser zu bewältigen.
Es gibt inzwischen in Deutschland auch Tageskliniken, in denen die Maßnahmen tagsüber durchgeführt werden, Patienten aber abends nach Hause gehen. Übrigens: Während einer Rehabilitationsbehandlung bleibt der Patient in der Regel weiter krankgeschrieben. Die Kosten für die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen trägt übrigens die Versicherung, sowohl bei gesetzlich wie auch bei privat versicherten Patienten, sofern die Bedingungen aus dem Versicherungsvertrag erfüllt sind.
Wer trägt die Reha-Kosten?
Wer die Kosten trägt, hängt von der Versicherungssituation des Patienten ab und ist abhängig davon, welche Maßnahme ambulant oder stationär notwendig ist.
Träger können sein:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die gesetzliche Krankenversicherung
- eventuell auch die gesetzliche Unfallversicherung (wenn die Tumorerkrankung als beruflich bedingt anerkannt wurde)
- die privaten Kranken- oder Rentenversicherungen
- Bund und Länder für Beamte, Soldaten und andere beihilfeberechtigte Berufsgruppen
Kliniken: Qualität muss sein!
Wenn eine Klinik als Rehabilitationseinrichtung für Krebspatienten zugelassen werden will, muss sie eine Reihe von Auflagen erfüllen.
Dazu gehören zum Beispiel nachgewiesene Kompetenzen in:
- der medizinischen Behandlung
- der psychologischen Betreuung und Beratung
- der Physiotherapie und weiteren Therapieangeboten
- der Ernährungsberatung
Hinzu kommen je nach Aufgabenstellung der Reha-Klinik besondere Angebote, die auf die speziellen Probleme bei den verschiedenen Krebsarten ausgerichtet sind. So auch die Klinik, in die Michael Rudolf ging: Sie bot ihm ein spezielles Atemtraining für Lungenkrebs-Patienten an. Mit dieser Hilfe konnte er seine verbliebene Lungenfunktion stärken.
Allerdings – ein Wermutstropfen ist auch dabei: Eine freie Klinikwahl ist wegen dieser Anforderungen an die individuelle Behandlung nur begrenzt möglich. Für Patienten kommen deshalb nur Häuser infrage, die auch als geeignet für die Rehabilitation nach der speziellen Krebsart anerkannt werden.