Psychiatrie: Leitlinie zu Verhinderung von Zwang
Die aktualisierte S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ gibt Empfehlungen für den Umgang mit Aggression in der Psychiatrie. Ziel ist es, Zwangsmaßnahmen möglichst zu vermeiden und somit die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu schützen.
Zwangsmaßnahmen greifen tief in Grundrechte ein und sind für alle Beteiligten belastend. Sie sollen daher nur eingesetzt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine akute Gefahr ein Eingreifen zwingend erforderlich macht. Einen hohen Stellenwert hat deshalb die Prävention. Mitarbeitende sollen regelmäßig in Deeskalation und professionellem Umgang mit herausforderndem Verhalten geschult werden.
Zur Einschätzung des kurzfristigen Risikos für aggressives Verhalten empfiehlt die Leitlinie den routinemäßigen Einsatz strukturierter Instrumente wie der Brøset Violence Checklist, insbesondere in der Akutpsychiatrie und in Notaufnahmen. Diese sollen gezielte Präventionsmaßnahmen unterstützen, dürfen jedoch nicht alleinige Grundlage für restriktive Maßnahmen sein.
Neu aufgenommen wurden Empfehlungen zu strukturellen Maßnahmen, die Zwang reduzieren können. Dazu gehören offene Behandlungskonzepte, Nachbesprechungen kritischer Ereignisse, ethische Fallberatungen und stationsbezogene Ansätze zur Gewaltprävention.
Die Leitlinie wurde in enger Zusammenarbeit von 33 Fachgesellschaften - darunter auch die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) - sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen aus Deutschland, Österreich (Hilfe für Angehörige und Freunde psychisch Erkrankter, HPE Österreich) und der Schweiz erarbeitet.
Die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ umfasst insgesamt 88 Empfehlungen. Etwa die Hälfte der Empfehlungen basiert auf wissenschaftlichen Studien. Die andere Hälfte wurde im strukturierten Expertenkonsens erarbeitet. Die Leitlinie ist bis 2031 gültig.
Originalpublikation:
S3-Leitlinie Verhinderung von Zwang - Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen, AWMF-Reg.Nr. 038 - 022