Was bring das Jahr 2018

Der Jahresbeginn bringt Änderungen bei Steuern, in der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht.

Lohnnebenkosten

Ab 1.1.2018 reduziert sich der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 4,1 auf 3,9 Prozent.

Wertpapiere

Wenn Sie als Unternehmer seit 3. Jänner 2018 Wertpapiergeschäfte, wie z.B. den Verkauf von Wertpapieren, vornehmen wollen, dann benötigen Sie einen sogenannten Legal Entity Identifier (LEI). Der LEI ist eine weltweit eindeutige 20-stellige alphanumerische Referenznummer und dient am Finanzmarkt dazu, die Geschäftspartner eindeutig zu identifizieren und auch um bestimmte Meldepflichten zu erfüllen.
Der Unternehmer muss den kostenpflichtigen LEI selbst beantragen und der Bank bekannt geben. Meistens unterstützen die Banken bei der Beantragung.

Krankenentgelt

Mit 1.7.2018 wird der Zuschuss zum Krankenentgelt für Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, auf 75 Prozent ausgeweitet. Diese Regelung ist auf Entgeltfortzahlungstage infolge von Krankheit und Unfällen, die nach dem 30.6.2018 eingetreten sind bzw. sich ereignet haben, anzuwenden.
Wie bisher werden die Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung erstattet und gebühren im Erkrankungsfall ab dem elften Tag, bei einem Unfall (wie bisher Arbeits- oder Freizeitunfall) ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung.

Neues Register

Seit 15. Jänner 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft. Es verpflichtet Rechtsträger zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer an ein dafür neu geschaffenes Register. Registrierbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen (BMF). In das Register sind die direkten oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern einzutragen, die im Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz genannt sind, wie z.B. OGs, KGs, AGs, GmbHs usw. Die zu meldenden Daten umfassen Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses bzw. das Ausmaß der Beteiligung oder Funktion. Für bereits bestehende Rechtsträger muss die erstmalige Meldung bis 1. Juni 2018 an Statistik Austria (mittels dem Unternehmensserviceportal – USP) durchgeführt werden.

Sonderausgaben

Für das Veranlagungsjahr 2017 werden bestimmte Sonderausgaben (Spenden, Kirchenbeiträge, Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und der Nachkauf von Versicherungszeiten) in der Einkommensteuererklärung erstmals automatisch berücksichtigt.
Dafür ist die Datenübermittlung vom Zahlungsempfänger direkt an die Finanz erforderlich. Die Übermittlung für 2017 hat bis Ende Februar 2018 zu erfolgen.

Datenschutzgrundverordnung

Ab 25.5.2018 sind die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung anzuwenden. Ziel ist der Schutz natürlicher Personen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener
Daten. Dazu können umfangreiche organisatorische Maßnahmen erforderlich sein.