30. Dez. 2014

Keine Einigung bei Wiener AKH-Verträgen

Den Ärzten am Wiener AKH wurde bei der erneuten Verhandlungsrunde über die Arbeitszeit-Regeln am Montag wieder kein konkretes Angebot unterbreitet.

Foto: Bilderbox
Am 1. Jänner tritt das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte in Kraft.
Dennoch brachte die Verhandlungsrunde am Montag wieder keine Einigung.

Nachdem der Wiener Krankenanstaltenverbund und die Belegschaftsvertretung am Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) eine Betriebsvereinbarung unterschrieben hatten, die den Spitalsbetrieb bis zum Abschluss der laufenden Gespräche über die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie garantieren soll, verhandelten am 29. Dezember Vertreter des Rektorats der für die AKH-Ärzte zuständigen Medizinischen Universität Wien mit Belegschaftsvertretern der AKH-Mediziner, welche wiederum beim Bund angestellt sind. Die MedUni habe leider kein konkretes Angebot unterbreitet, erklärte Martin Andreas, Betriebsrat für das wissenschaftlilche Personal am AKH, gegenüber der APA.

Andreas hofft, dass schon Anfang Jänner ein neuer Verhandlungstermin gefunden wird. Doch wann auch immer dieser Termin stattfinden wird: Das neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte, das eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit vorsieht, ist dann bereits in Kraft getreten. Aus diesem Grund ist es möglich, dass bereits im Jänner Dienstpläne nicht mehr besetzt werden können. Der Betriebrat zieht für den Jänner auch Protestmaßnahmen in Erwägung.

>> Ärztegehälter im Krankenhaus im europäischen Vergleich

Quelle: APA