Wie viel Überlegungszeit braucht ein Patient?

Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, wie viel Zeit zwischen Aufklärung und Vornahme einer Operation verstreichen muss, um eine freie Entscheidung des Patienten zu ermöglichen.

Im konkreten Fall machte ein am Vorabend der Operation aufgeklärter Patient geltend, nicht ausreichend Überlegungszeit gehabt zu haben, um seine Entscheidung zwischen zwei gleichwertigen Therapieformen treffen zu können. Der OGH führte allgemein aus, dass sich der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt. Die ärztliche Aufklärung solle den Patienten in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Erklärung zu überschauen. Aufzuklären sei nicht nur über allfällige alternative Behandlungsmethoden, sondern vor allem auch über die Art und Schwere sowie die möglichen Gefahren und die schädlichen Folgen einer Behandlung.

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