15. Sep. 2015

Aufklärung ohne exakter Risikoangabe

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner

In einer aktuellen Entscheidung musste sich der OGH neuerlich mit dem Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht auseinandersetzen. Im konkreten Fall war es nach dem Setzen eines Implantats zu einer Nervenschädigung gekommen. Vor der Behandlung erfolgte eine Darstellung der Behandlung anhand eines Modells und eine Aufklärung über die Risiken des geplanten Eingriffs, insbesondere auch einer Nervenschädigung, anhand des schriftlichen Einverständniserklärungsformulars. Die Patientin behauptete, dass sie bei Kenntnis über die prozentuelle Wahrscheinlichkeit einer Nervenschädigung von 3–6 % dem Eingriff nicht zugestimmt hätte.

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