30. Apr. 2015
Recht: Zweck und Bemessung von Schmerzengeld
In einer aktuellen Entscheidung musste sich der Oberste Gerichtshof erneut mit den rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere mit dem Ausgleichszweck und der Berechnung des Schmerzengeldes auseinandersetzen. Das Höchstgericht führte aus, dass das Schmerzengeld als immaterieller Schaden die Genugtuung für alles Ungemach ist, das der Geschädigte infolge seiner Verletzungen und ihrer Folgen zu erdulden hat. Es solle den Gesamtkomplex der Schmerzempfindungen unter Bedachtnahme auf die Dauer und die Intensität der Schmerzen nach ihrem Gesamtbild, auf die Schwere der Verletzungen und auf das Maß der physischen und psychischen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes abgelten und die durch Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen.