5. Feb. 2019Die praktische Frage

Wie hoch ist die Vorsteuer bei Errichtung eines Gebäudes?

Fälle, in denen Ärztinnen und Ärzte mit Hausapotheke oder einer anderen gewerblichen Einnahmequelle eine Ordination neu errichten oder sanieren, sind in der Realität nicht sehr häufig. Aber stets geht es dabei um sehr viel Geld. Daher will ich an dieser Stelle erklären, wie Ordinationsinhaber mit Gewerbeberechtigung umsatzsteuerlich ihre Bauvorhaben optimieren.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erbringen in der Regel überwiegend steuerfreie Umsätze und haben keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Rechnungen ihrer Lieferanten. Anders liegen die Umstände, wenn die Praxis eine Hausapotheke betreibt oder anderen gewerberechtlichen Tätigkeiten nachgeht. Dann sind die Vorsteuerbeträge in abziehbare und nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufzuteilen. Die Vorsteuern sind grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Zurechenbarkeit zu splitten: Es ist dabei zu unterscheiden, wie sie den unecht steuerfreien Umsätzen und den übrigen Umsätzen zuzurechnen sind.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune