6. Juli 2020Liquidität trotz Pandemie

So bleibt Ihre Ordination flüssig

Liquidität trotz Pandemie
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Die Pandemie hinterlässt überall ihre Spuren – gesundheitlich, gesellschaftlich und auch wirtschaftlich. Manche Ordination ist durch ausbleibende Patient:innen und ungenügende Umsätze finanziell angeschlagen. Es fehlt an Liquidität. Um die Ordination flüssig zu halten, gilt es, an einigen Schrauben zu drehen. Eine der großen Überweisungspositionen sind im Quartal Steuern und Abgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragt werden, Steuer- und Abgabenzahlungen zu stunden, herabzusetzen oder in Raten zu entrichten. Auch die Wohlfahrtskassen der einzelnen Bundesländer bieten diesbezüglich unterschiedliche Maßnahmen an.

Ärzte mit Umsatzeinbußen können aufgrund der Corona-Krise auch Anspruch auf Mietzinsminderung haben. Das Begehren auf eine Mietzinsminderung ist dabei an den Vermieter zu richten. Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen kann eine Garantie der Republik Österreich helfen, die Banken trotz der finanziellen Schwierigkeiten zu überzeugen. Der Bund garantiert über die Austria Wirtschaftsservice die Rückzahlung des aufgenommenen Kredits für den Fall, dass das Unternehmen insolvent wird. Als wertvoll erweisen sich Unterstützungen von Härtefallfonds und Fixkostenzuschuss. Beide Einrichtungen sind für Freiberufler zugänglich. Ein Härtefall ist gegeben, wenn der Unternehmer Umsatzeinbußen von mindestens 50% im Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres gegeben sind. Die Unterstützungsleistung beträgt höchstens 2.000 Euro monatlich für längstens drei Monate.

Ein Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird abhängig vom Ausmaß der Umsatzeinbußen gestaffelt gewährt. Grundsätzlich ersatzfähig sind bestimmte betriebsnotwendige Fixkosten (z.B. Geschäftsraummiete samt Betriebskosten, Zinszahlungen, Versicherungsprämien, bestimmte Wertminderungen und auch ein Unternehmerlohn).

Mag. Iris Kraft-Kinz
MEDplan, 1120 Wien
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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune