Warum Zweitordinationen immer beargwöhnt werden

Die steuerliche Absetzbarkeit von Zweitordinationen kennt strenge Auflagen. Den Begriff des „absetzbaren Arbeitszimmers“ im Wohnungsverbund gibt es im Steuerrecht für Ärzt:innen schon lange nicht mehr.

Wer hat, der hat: Immer mehr Ärzt:innen richten sich für ihre Privatpatient:innen eine zusätzliche Praxis ein. Aber wie sagt der Fiskus dazu?

Zweitordinationen sind im Kommen. Immer mehr niedergelassene Ärzt:innen richten sich für ihre Privatpatient:innen eine zusätzliche Praxis ein. „Kitzbühel oder eine der Wörthersee-Gemeinden sind dafür gern genutzte Adressen“, erzählt Iris Kraft-Kinz von ihren Erfahrungen. Die Geschäftsführerin der Steuerberatungskanzlei „MEDplan“ empfiehlt allerdings „die genaue Abgrenzung zum privaten Gebrauch. Bei jeder Betriebsprüfung werden die Räumlichkeiten von der Finanz in Augenschein genommen.“ Schon ein „Bücherboard mit nicht-medizinischer Literatur streut Zweifel bei den Prüfer:innen“, warnt Kraft-Kinz.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune