

Verluste aus Vermietung einer Zweitwohnung steuerlich nutzen
Viele unserer Klienten haben in den vergangenen zehn Jahren ihr Erspartes in Immobilien investiert. Die inexistenten Haben-Zinsen und die bemerkenswerten Wertsteigerungen bei Haus und Boden haben dabei vielen die Entscheidungen leicht gemacht. Aus steuerlicher Sicht ist der Betrieb und Unterhalt der Vorsorgewohnung oder des Ferienhauses im Prinzip eine einfache Sache – wenn bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Etwas komplexer wird es, wenn Verluste aus Vermietung, Verpachtung oder auch Verkauf einer Immobilie anfallen. Hier können unter Umständen Verluste gegen Erträge aus der Ordination gegenverrechnet werden. Aber nur unter strengen Bedingungen.
Wenn bei der Vermietung einer Zweitwohnung Verluste auftreten, so können diese Verluste grundsätzlich im gleichen Jahr mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Der Steuerbürger spart damit Einkommensteuer. Aber Achtung: Bei dauernden Verlusten prüft die Finanz, ob mit der Vermietung der Immobilie überhaupt Einkünfte erzielt werden können oder ob es sich um eine sogenannte „Liebhaberei“ handelt.
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