15. Apr. 2019Die praktische Frage

Wann bin ich ein steuerlicher Liebhaber?

Finanzbehörden legen besondere Skepsis an den Tag, wenn Ausgaben für vermutetes Privatvergnügen betrieblich geltend gemacht werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte einmal zu entscheiden, ob ein steuerpflichtiger Vermieter Verluste aus der Vermietung seines Ferienhauses geltend machen kann. Er hatte Betriebskosten in seiner Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Verluste nicht an. Es bezeichnete die Vermietung als Liebhaberei. Steuerrechtlich ist die Definition einfach: Als Liebhaberei werden Tätigkeiten bezeichnet, mit denen sich über einen längeren Zeitraum hinweg kein positiver Gesamterfolg erzielen lässt. Entsteht bei bestimmten Vermietungen ein Verlust, so ist grundsätzlich von Liebhaberei auszugehen, außer es kann nach einer absehbaren Zeit ein Gewinn vorgewiesen werden.

Sinnvolle Einkunftsquelle

Bei Vermietung muss dies spätestens 20 Jahre ab Beginn der entgeltlichen Überlassung bzw. höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) der Fall sein. Bei kürzeren Betrachtungszeiträumen ist anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren, dass die Vermietung eine in diesem Zeitrahmen sinnvolle Einkunftsquelle darstellt. Im speziellen Fall hat der VwGH in seinem Erkenntnis die Frage geprüft, wie die Fixkosten der Wohnung, die zum einen als Ferienwohnung vermietet, zum anderen selbst genutzt wird, in der Prognoserechnung zu berücksichtigen sind. Dazu gab es ein eingängiges Urteil: All jene Kosten, die aufgrund der Vermietung entstehen, dürfen grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ausgaben, die durch die Selbstnutzung anfallen, sind steuerlich nicht relevant. Und die Fixkosten, die in der Zeit anfallen, in der das Ferienhaus leer steht, sind als gemischt veranlasst anzusehen und aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Tage der Eigennutzung zu den Tagen der Gesamtnutzung sowie der Fremdnutzung.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune