10. Okt. 2018

Datenschutz in der Praxis

Seit der neuen Datenschutzgrundverordnung hat sich mein Arbeitsleben nicht unbedingt vereinfacht. Und damit meine ich nicht nur, dass die beste aller Assistentinnen die Tage bis zur Pensionierung zählt mit den Worten: „Es wird immer nur mehr depperter, sei mir nicht böse, ich liebe meine Arbeit, aber du verstehst sicher, dass ich das alles nicht mehr mitmachen will!“ Natürlich verstehe ich sie. Ich will ja auch nicht, aber das steht nicht zur Diskussion. Ich kann mich noch an die Zeiten erinnern, als es möglich war, wegen eines Patienten einen Kollegen anzurufen und um seinen Befund zu bitten, sei es im niedergelassenen Bereich oder im Krankenhaus.

Aus reiner Neugier macht das eh ohnehin keiner, wir haben alle genug zu tun und genug zu schreiben oder genug zu lesen. Gemacht haben wir das immer dann, wenn die Untersuchungsergebnisse oder Therapievorschläge wichtig waren für unser weiteres Vorgehen. Zum Wohle des Patienten. Nach dem Goldenen Zeitalter der frei möglichen Kommunikation kam das Silberne, wo man immerhin unter Verfassung elendslanger Erklärungen per Fax einen Befund anfordern konnte. Und diesen dann auch irgendwann bekam. Auch dieses Zeitalter ist seit Mai 2018 Geschichte.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune