Dr. Pichlbauer: Ist das PHC-Gesetz jetzt wirklich besser?

Verwirrend sind die Aussagen der Ärztekammer zum in Begutachtung gegangenen Primärversorgungsgesetz (PVG). Angeblich wurde ein Verhandlungserfolg erzielt, weil „Patienten nicht plötzlich ihren Vertrauensarzt verlieren und Ärzten die Standort- und Planungssicherheit erhalten bleibt“. Ganz so aber kann das nicht sein, denn die als Erfolg verkauften Tatsachen, wie Erhalt des Gesamtvertrags oder Bevorzugung von Kassen­ärzten vor Ambulatorien, waren bereits im ursprünglichen und verteufelten Entwurf. Wirklich geändert haben sich drei Dinge – ob die aber ein Erfolg sind? Da wäre einmal die Aufzählung von erlaubten „Investoren“: gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, Krankenversicherungsträger oder Gebietskörperschaften. Das wird dazu führen, dass selbstständige Ärzte auf Fremdkapital angewiesen bleiben – und damit einen erheblichen Wettbewerbsnachteil haben. PVE-Ambulatorien im Eigentum von Ärzten wird es praktisch nicht geben. Damit können diese nur mehr kleine PVE-Zentren oder Netzwerke gründen.

Zahlreiche Fallstricke

Das mag prima vista nach Vorteil klingen. Allerdings wurde im neuen Entwurf die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten durch Ärzte gestrichen. PVEs sind daher auf die heutigen Vertretungsregeln angewiesen – und die sind alles andere als geeignet, um ein PVE-Zentrum zu führen, selbst wenn es klein ist. Sie werden daher selten sein; bleiben Netzwerke. Doch! Anders als ursprünglich, werden Leistungen der nichtärztlichen Berufsgruppen (Ordinationsassistenz, Pflege, Therapeuten etc.) nun nicht mehr durch die Grundpauschale abgegolten, sondern leistungsabhängig finanziert. Das erhöht das wirtschaftliche Risiko der Netzwerk-Ärzte enorm, womit es wenig Anreiz gibt, sich um einen PVE-Vertrag zu bemühen, vor allem, wenn man auch als „herkömmlicher“ Kassenhausarzt weitermachen kann.

Am Ende könnte das PVG also eine Totgeburt werden, wie schon das Gruppenpraxisgesetz von Ex-Minister Stöger – 2010 angekündigt als „größte Strukturreform des Gesundheitswesens“. Aber vielleicht ist ja genau das der Verhandlungserfolg, den die Ärztekammer meint?

Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune