13. Sep. 2016

Novelle des Erwachsenenschutzes

Mit einer Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes soll die Vertretung nicht einwilligungsfähiger Personen neu geregelt werden. Das hat auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen.

<img title="FOTO: ISTOCK PAMELA MOORE" src="https://media.medonline.at/Senior.jpg" alt="Mit entsprechender Unterstützung
sollen auch alte bzw. behinderte Menschen
möglichst lange eigene Entscheidungen treffen können.” width=”320″ height=”197″ class=”size-full img-border wp-image-183329″/> Mit entsprechender Unterstützung
sollen auch alte bzw. behinderte Menschen möglichst
lange eigene Entscheidungen treffen können.

Mit 12. September endete die Begutachtungsfrist für das vom Justizministerium gemeinsam mit einem Expertengremium erarbeitete neue Erwachsenenschutzgesetz, welches das rund 30 Jahre alte Sachwalterschaftrecht ablösen soll. Geht alles nach Plan, soll es noch im Dezember im Parlament beschlossen werden, dann aber erst Mitte 2018 in Kraft treten. Damit reagiert die Regierung auf die immer lauter werdende Kritik v.a. der Volksanwaltschaft an der Umsetzung der Besachwalterung v.a. durch die involvierten Rechtsberufe. Die gerichtliche Rechtsfürsorge soll künftig auf ihren Kern, die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgeführt werden. Der Vertreter und das Gericht sollen also nicht mehr Aufgaben der Träger der Sozial- und Behindertenhilfe übernehmen.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune