27. Okt. 2015

OGH-Urteil zu Sonderklassehonorar

Ein Erkenntnis des OGH bringt Unruhe in das österreichische Sonderklassesystem der öffentlichen Krankenhäuser. Es stellt die Berechtigung der Klinikchefs, Honorare zu kassieren, teilweise infrage.

Der OGH gab einem Patienten recht, der die Rechnung eines Primars nicht zahlen wollte. Der Arzt hatte die Leistung nicht selbst erbracht.
Der OGH gab einem Patienten recht, der die Rechnung eines Primars nicht zahlen wollte. Der Arzt hatte die Leistung nicht selbst erbracht.

Die Vorgeschichte: Nach einem Sport­unfall war ein Mann in eines der Tiroler Landeskrankenhäuser eingeliefert worden und unterschrieb den Aufnahmeschein für die Sonderklasse. Die akut notwendige Operation führte der diensthabende Oberarzt durch. Nach seiner Entlassung bekam der Patient vom Leiter der unfallchirurgischen Abteilung eine Rechnung über 7.335,90 Euro. Als honorarberechtigter Klinikchef stelle er Honorare gemäß den Tarifempfehlungen der Tiroler Ärztekammer in Rechnung, so die Argumentation.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune