22. Okt. 2019

Lungentransplantationen: Höhere Tarife bei Selbstzahlern

Honorarnoten für Versicherte inländischer Privatversicherungen können in der Höhe anders ausfallen als jene für ausländische Selbstzahler. Darauf weist die Wiener Ärztekammer im Zuge der aktuellen Diskussionen rund um Rechnungen an Lungentransplantierte im Wiener AKH hin. Gleichzeitig warnt die Ärztekammer vor medialen Vorverurteilungen.

Mit den inländischen Privatkrankenversicherungen gibt es von der Ärztekammer für die Ärzteschaft verhandelte Tarife, an die sich alle Ärztinnen und Ärzte halten müssen, wenn der Patient bei einer österreichischen Privatkrankenversicherung versichert ist.

Für Patienten, die auf Sonderklasse liegen und über keine inländische Privatkrankenversicherung verfügen – üblicherweise sind das ausländische Patienten – kann der leitende Arzt gemäß Wiener Krankenanstaltenrecht frei bestimmen, was verrechnet wird. Dabei sind Aufschläge auf den Tarif der österreichischen Privatkrankenversicherungen üblich. Mit dem Patienten wird eine Gesamtsumme für alle medizinischen Leistungen vereinbart, die dann auf sämtliche involvierten Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses entsprechend aufgeteilt wird.
Zahlenmäßig fallen die sogenannten Selbstzahler wenig ins Gewicht: Insgesamt 5 Prozent der Patienten in den Spitälern der Stadt Wien beispielsweise liegen auf Sonderklasse, und von diesen 5 Prozent sind wiederum lediglich 5 Prozent Selbstzahler, insgesamt also 0,25 Prozent oder ein Selbstzahler pro 400 stationäre Patienten.

In der aktuellen Causa selbst fordert die Ärztekammer eine sachliche und lückenlose Klärung der Vorwürfe. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres spricht sich dabei aber massiv gegen “Vorverurteilungen von Ärztinnen und Ärzten” aus. Wenn es Verdachtsmomente gebe, müssten diese aber geklärt werden. Daher werde die Ärztekammer, sobald sie Unterlagen zum aktuellen Fall habe, den Ehrenrat mit der Causa befassen.

APAMED vom 22.10.2019