14. Juni 2016

Novelle des Tuberkulosegesetzes beschlossen

Am 14. Juni wurde im Ministerrat das modernisierte Tuberkulosegesetz beschlossen, das für sämtliche Tuberkuloseerreger gilt, die bei Menschen eine Erkrankung hervorrufen können. Die Novelle sieht auch eine elektronische Labormeldepflicht vor.

Dieses Bild von an Tuberkulose erkrankten Kindern wurde vor rund hundert Jahren aufgenommen.
Dieses Bild von an Tuberkulose erkrankten Kindern
wurde vor rund hundert Jahren aufgenommen.

Durch die Novelle des Tuberkulosegesetzes, das ursprünglich im jahr 1968 beschlossen und seitdem nicht wesentlich modernisiert wurde, wird der Anwendungsbereich auf sämtliche Tuberkulose-Erreger, die eine Erkrankung beim Menschen hervorrufen können, ausgeweitet. Künftig sind auch Personen, bei denen eine nicht ansteckende Tuberkulose vorliegt, bis zur endgültigen Ausheilung behandlungspflichtig.

Um den Inhalt zu sehen, müssen Sie sich einloggen oder registrieren.