19. März 2019OÖGKK

OÖGKK-Obmann klagt auch privat

Foto: OOEGKK /Smejkal

Die OÖGKK beginnt den Reigen der angekündigten Verfassungsklagen gegen die Kassenfusion der Regierung. Als „betroffener Versicherter“ springt Obmann Albert Maringer in die Bresche. Hauptangriffspunkt: Unsachlichkeit. (Pharmaceutical Tribune 5/19)

Just am Aschermittwoch brachte die OÖGKK die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. „Der Fasching ist vorbei“, sagt OÖGKK-Obmann Albert Maringer, „händeringend“ hätte man versucht, Kontakt mit der Regierung aufzunehmen. Umsonst. Der „Individualantrag“ auf Gesetzesprüfung, wie es juristisch heißt, werde aber nicht nur von der OÖGKK eingereicht, „sondern auch von einem Versicherten, der stellvertretend für alle anderen das macht“, erklärt Dr. Michael Rohregger, der Rechtsanwalt, der die rund 250-seitige Klage vorbereitet hatte. Auf Nachhaken von Pharmaceutical Tribune outete sich Maringer, dass er es selbst sei. Eine „formale“ Sache, beruhigt Rohregger. Ganz wohl war Maringer anfangs nicht dabei.

Er sei aber „angelobt, wirtschaftlich für meine Versicherten das Beste herauszuholen“. Er nähme sonst seinen Auftrag nicht ernst. Die Stoßrichtung der Klage: Es gebe keine sachlichen Gründe für die Fusion. So fehle die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit, sagt OÖGKK-Direktorin Dr. Andrea Wesenauer. Eine Milliarde einzusparen, sei „völlig unrealistisch“. Die Verwaltungskosten würden jetzt schon unter zwei Prozent betragen. Wesenauer verweist auf Schweizer Analysen, wonach 750.000 Polizzen für Versicherungen ideal seien, und hält ein Taferl mit einer U-Kurve in die Höhe. Mit 1,2 Millionen Versicherten habe die OÖGKK die kritische Größe längst erreicht, die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) habe aber sogar rund 7 Millionen Versicherte. Über diese würden dann auf Bundesebene zwölf Personen entscheiden, davon seien sechs als Arbeitgebervertreter gar nicht betroffen, weil sie woanders versichert sind.

Viele Kritikpunkte

Ein „starker Anschlag“ auf die Selbstverwaltung, betont Maringer. Der Arbeiterbetriebsrat der voestalpine Stahl möchte, dass auch in Zukunft Arbeitnehmer entscheiden. Verfassungswidrig ist laut Klage auch der geplante Dachverband. Denn Selbstbehalte könnten künftig „mit einfacher Mehrheit“ beschlossen werden. Derzeit werde das „Monsterprojekt“ ÖGK-Gründung angegangen. Budget: 14 Milliarden Euro, 10.000 Mitarbeiter, wovon 30 Prozent eingespart werden sollen. Betriebswirtin Wesenauer kann sich nur schwer vorstellen, dass ab 1.1.2020 alles funktioniert: E-Card, Honorarauszahlung für Ärzte etc. Man werde „troubleshooting“ betreiben, „aber es wird schon einen ‚Rumpler‘ geben“. Anwalt Rohregger rechnet noch heuer mit einer Entscheidung des VfGH: Gehe die Klage durch, „findet die Fusion nicht statt“. Wahrscheinlicher sei aber, dass einzelne Elemente für verfassungswidrig erklärt werden.

Sieben Hauptpunkte der Klage

Verfassungswidrigkeit …

  1. der Fusion und des Überleitungsausschusses,
  2. der paritätischen Besetzung des Verwaltungsrats der ÖGK,
  3. der Mitgliederanzahl des Verwaltungsrats – keine ausreichende Repräsentation der Interessenvielfalt,
  4. des Eignungstests für Versicherungsvertreter,
  5. der Überführung der Rücklagen von der OÖGKK zur ÖGK,
  6. der Landesstellenausschüsse und
  7. des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger.

Impfpflicht in Diskussion

NÖ Impftag im Zeichen der Schutzimpfungen.

Die Diskussion der Einführung einer generellen Impfpflicht, ist etwas, das die NÖ Ärztekammer durchaus ernst nimmt. So hatte Vizepräsident MR Dr. Dietmar Baumgartner bereits im Vorfeld des NÖ Impftages am 16. März festgestellt, „dass speziell gegen Masern in Österreich eine unzureichende Durchimpfungsrate zur Erlangung einer Herdenimmunität besteht“. Priv.-Doz. Dr. Maria Paulke- Korinek, Gesundheitsministerium, verwies im Vorfeld des Impftages auf vier Prozent „harte Impfgegner“ und 31 Prozent Impfskeptiker. Letztere müssten entsprechend informiert werden, „damit sie sich für Impfungen entscheiden“.

Zum Thema Masern sagte die Expertin, dass in diesem Jahr bis 1. März bereits 58 Fälle gemeldet worden seien. Es handle sich um eine schwere Infektionskrankheit, die alle Altersgruppen betreffen könne. Daher: „Versäumte Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter nachgeholt werden.“ Mag. Peter Gonda, Präsident der NÖ Apothekerkammer, verwies in diesem Zusammenhang auf die Beratung und Aufklärung bzw. die Bereitstellung von Impfstoffen durch die Apotheken. Aktionen würden dazu beitragen, die Durchimpfungsraten zu erhöhen.
APA/Red

Pharmageld für Kinder

Rahmen-Pharmavertrag wurde bisher nicht verlängert.

Seit 2008 sind im Zuge des sogenannten Rahmen-Pharmavertrages rund 300 Millionen Euro von der Pharmaindustrie an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger geflossen. Ein Teil davon wurde in zukunftsweisende Gesundheitsprojekte speziell für Kinder und Jugendliche investiert. „2015 wurde der Rahmen-Pharmavertrag zum zweiten Mal verlängert. Seit 2012 wurden daraus jährlich rund zwei Millionen Euro in Projekte für die Kinder- und Jugendheilkunde investiert”, erklärte Pharmig-Vizepräsident Dr. Robin Rumler anlässlich einer Pressekonferenz.

„In sieben Jahren sind in diese Projekte 12,5 Millionen Euro geflossen.“ Der Vertrag ist allerdings Ende 2018 ausgelaufen. Wie es mit der durch die türkis-blaue Regierung angestoßenen umfassenden Strukturreform in der Sozialversicherung mit einer zukünftigen „Gesundheitskasse“ weitergehen wird, ist noch unklar. Ein neuer Rahmenvertrag könnte ausverhandelt werden. Wie es mit den „Gemeinsamen Gesundheitszielen“ als Projektförderungsplattform in Zukunft aussehen wird, muss sich ebenfalls erst zeigen. Für 2019 ist die Finanzierung noch gesichert.
APA/Red

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