28. Okt. 2015

PEG-Sonde: Wer entscheidet?

Braucht ein Patient eine künstliche Ernährung, so ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragestellungen. Diese müssen vor dem Setzen einer Sonde abgeklärt werden. MT fragte bei Dr. Maria Kletečka-Pulker nach.

Rund um die künstliche Ernährung gibt es oft mehr Fragen als Antworten. Schließlich stellt diese Maßnahme auch eine Körperverletzung dar.
Rund um die künstliche Ernährung gibt es oft mehr Fragen als Antworten. Schließlich stellt diese Maßnahme auch eine Körperverletzung dar.

Künstliche Ernährung ist in der Behandlung von krankheitsbedingter Mangelernährung oft unverzichtbar. Einerseits kann sie lebensverlängernd wirken. Andererseits stellt aber das Einbringen der PEG-Sonde oder eines Venenkatheters den Tatbestand der Körperverletzung dar, weshalb es der Einwilligung des Patienten oder seines Bevollmächtigen bedarf. MT bat Dr. Maria Kletečka-Pulker, Geschäftsführerin des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, Uni Wien, um Auskunft.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune