6. Nov. 2018

Das schönste Gesetz der Republik

Für ärztliche Eingriffe ohne medizinische Indikation gelten ganz spezielle gesetzliche Regelungen. Medical Tribune gibt Antworten auf 13 häufig gestellte Fragen, die auch Allgemeinmediziner kennen sollten. (Medical Tribune 45/18)

In Österreich werden jährlich 30.000 bis 50.000 Schönheitsoperationen durchgeführt, bei denen keine medizinische Indikation vorliegt. Seit 2013 sind diese Eingriffe in einem juristischen Werk geregelt: dem Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG). Dieses sieht strengere Regelungen für die Aufklärung, Einwilligung und Information gegenüber Patienten vor als bei medizinisch indizierten Behandlungen. MT klärt auf.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune