Wie regle ich in einer Gruppenpraxis die Honorarfrage?

FREIZEIT UND VERDIENST der Praxispartner sind zentrale Werte einer Berufslaufbahn – schließlich will man auch die Früchte der beruflichen Leistungen ernten. Wer wie viel arbeitet und was er dafür bekommt, wird in einer Gruppenpraxis klugerweise in der Geschäftsordnung geregelt. Im Gesellschaftervertrag, der so etwas wie die Verfassung der Gruppenpraxis darstellen soll, findet sich sinnvollerweise nur die Regelung, dass „die Tätigkeitsvergütung mit einfacher Mehrheit“ oder „einstimmig“ zu entscheiden sei. Wie hoch die Honoraraufteilung tatsächlich ausfällt, dies sollte in der flexibleren Geschäftsordnung niedergeschrieben werden.

Für die Bemessung der „Tätigkeitsvergütung“, wie die ärztliche Honoraraufteilung im Juristendeutsch bezeichnet wird, finden sich mehrere Parameter: Der Verdienst kann nach geleisteter Arbeitszeit zu einem fixierten Stundensatz festgesetzt werden. Ein anderer Zugang orientiert sich an der Anzahl der behandelten Patienten: Entweder wird ein Honorarsatz pro Kopf vereinbart oder der Anteil an der Gesamtheit der Patienten wird nach der Fallzahl festgelegt und das Honorar entsprechend aufgeteilt. Die einfachste, aber auch undifferenzierteste Vergütungsvariante nimmt den Gruppenpraxisgewinn zum Maßstab, der nach einem vereinbarten Schlüssel aufgeteilt wird. In der Realität werden Abrechnungsmodelle auf Arbeitszeitbasis favorisiert. Es werden 30 bis 40 Arbeitsstunden pro Woche in Sprechstunden, Bereitschaft, Hausbesuche, aber auch Administrationsaufwand eingeteilt. Komplexe Aufgaben wie Operationen werden dabei stärker gewichtet als andere Tätigkeiten. Derartige individuelle Zurechnungsverfahren sollten aber einen gewissen Umfang nicht überschreiten: Die Basis des Verteilungsschlüssels muss einfach und nachvollziehbar gehalten werden, um den Dokumentations- und Administrationsaufwand in Grenzen zu halten.

Mag. Iris Kraft-Kinz MEDplan 1120 Wien, Tel. 01/817 53 50-260, www.medplan.at, Fragen & Anregungen: praxis@aerztemagazin.at
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