29. Dez. 2017

Menschenrechte in der Altenpflege schützen

VOLKSANWALTSCHAFT – Immer wieder schaffen es Fälle von Missachtungen von Menschenrechten in Heimen in die Schlagzeilen. Doch oft fehlt es schon am Bewusstsein dafür, was alles als Übergriff zu werten ist. (Medical Tribune 50/17) 

In Pflegeheimen werden immerhin Kontrollen durchgeführt. Die häusliche Pflege ist jedoch ein völlig ungeschützter Bereich.
In Pflegeheimen werden immerhin Kontrollen durchgeführt. Die häusliche Pflege ist jedoch ein völlig ungeschützter Bereich.

Fragen der Pflege seien immer auch Fragen der Menschenrechte, sagt Volksanwalt Dr. Günther Kräuter. Allen voran müsse die Pflegefinanzierung gesichert werden. Kräuter verweist auf den jüngsten Bericht der Volksanwaltschaft, der zum Teil erhebliche Missstände im Pflegewesen thematisiert hat. Er fordert deshalb, die Mittel des mit 360 Mio. Euro dotierten Pflegefonds österreichweit an einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards zu knüpfen. Nicht zuletzt sei besser qualifiziertes Personal in der Pflegebranche notwendig. Kräuter: „Das Pflegepersonal leistet überwiegend sehr engagierte Arbeit. Oft jedoch am Rande der Belastbarkeit.“

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune