13. März 2018

Marktliberalisierung gefährdet Beratung und Sicherheit

Eine vom Apothekerverband in Auftrag gegebene Studie untersucht die Auswirkungen einer Deregulierung des Arzneimittelmarktes. Der Apothekerverband warnt vor den Folgen. (Pharmaceutical Tribune 02/2018)

GRAFIK: GETTYIMAGES/IHOR KASHURIN

Die Vorgeschichte ist bekannt: Die Drogeriekette „dm“ will in das Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten einsteigen. Nach ihrem zweimaligen Scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof hat die Kette nun innerhalb der nächsten drei Monate einen dritten Anlauf angekündigt. Diesem Ansinnen tritt der Österreichische Apothekerverband entschieden entgegen. „Medikamente sind keine Badekugeln“, so Apothekerverbandspräsident Mag. Jürgen Rehak. „Jedes Arzneimittel hat eine erwünschte Wirkung und oft auch unerwünschte Wirkungen. Diese unmittelbare Auswirkung auf die Gesundheit macht Medikamente zu besonders sensiblen Produkten, die nicht in ein Supermarkt-Regal gehören.“

Auswirkungen auf Apotheken gering

Der Apothekerverband beauftragte daher das Institut für Höhere Studien (IHS) damit, die Auswirkungen einer Liberalisierung des Apothekenmarktes zu untersuchen. Das Fazit der IHS-Studie* ist überraschend: Die Auswirkungen einer Marktliberalisierung wären für das österreichische Apothekensystem bei Weitem nicht so schlimm wie befürchtet. So schätzt Rehak, dass im Falle einer Liberalisierung von einem Umsatzverlust von 10 bis 15 Prozent beim Privatumsatz ausgegangen werden muss. Von einer Marktöffnung will der Verbandspräsident dennoch nichts wissen. Man müsse vielmehr über die Folgen einer Liberalisierung für die Gesellschaft, die Gesundheit der Bevölkerung und die Arzneimittelsicherheit reden. „Der Zugang zu Arzneimitteln in Österreich ist sehr stark kontrolliert und eingeschränkt. Trotzdem haben wir eine flächendeckende nahversorgerorientierte Arzneimittelversorgung rund um die Uhr und das 365 Tage im Jahr.

 Rehak: „Wir sehen keine Notwendigkeit für zusätzliche Outlets im Sinne einer Liberalisierung.“
Rehak: „Wir sehen keine Notwendigkeit für zusätzliche Outlets im Sinne einer Liberalisierung.“

Wir sehen daher keine Notwendigkeit für zusätzliche Outlets im Sinne einer Liberalisierung“, erklärt Rehak. So habe die IHS-Studie gezeigt, dass ein leichterer Marktzugang auch für andere Anbieter nicht zu einer Verbesserung der Versorgungslage führt. Rehak: „Diese Angebote finden praktisch nur in den Ballungszentren statt.“ In den ländlichen Gebieten habe man hingegen Verluste bei der Versorgung feststellen können. Spannend ist, dass die Privatumsätze in Ländern mit einem liberalisierten Markt keineswegs höher sind als in jenen mit einem restriktiven Zugang zu Arzneimitteln. So geben die Österreicher ca. 56 Euro pro Person und Jahr für nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus, in Großbritannien, wo der Markt liberalisiert ist, sind es ca. 35 Euro pro Person und Jahr. Ein weiterer Vorteil des erschwerten Zuganges zu Arzneimitteln in Österreich: Im EU-Vergleich hat man hier einen unterdurchschnittlich hohen Arzneimittelverbrauch (EU 15: unterdurchschnittlich, EU 25: durchschnittlich).

Marktkonzentration und Kettenbildung

Würden außer dem Apothekenvorbehalt für Medikamente noch andere gesetzliche Regelungen fallen, hätte das Marktkonzentrationen und Kettenbildungen zur Folge. In Norwegen, wo man dem Markt im Jahr 2001 liberalisierte, befanden sich 2015 bereits 84 Prozent der Apotheken im Besitz der drei größten Großhandelsfirmen. Die Preise für rezeptfreie Medikamente sind laut Rehak hingegen um 20 Prozent gestiegen. Ein weiterer Nachteil eines sehr liberalen Marktes zeigt sich am Beispiel Paracetamol in den USA, das dort frei im Supermarkt verkäuflich ist. Die Folge ist, dass jede zweite akute Leberinsuffizienz Paracetamol-induziert ist. Alleine in Kalifornien habe man aus diesem Grund jedes Jahr 60 Lebertransplantationen bei Kindern, so Rehak.

Schweden lernte aus ähnlichen Beispielen und stellte Paracetamol 2015 wieder unter Apothekenpflicht. Sollte „dm“ diesmal mit seiner Klage durchkommen, glaubt der Verbandspräsident, dass in Österreich eine Liste mit Medikamenten erstellt werden würde, die aufgrund der dazu notwendigen Beratungsleistungen in der Apotheke verbleiben müssen. Eine Marktliberalisierung würde die Apotheken wirtschaftlich zwar nicht gefährden, hätte aber zur Folge, dass gewisse Leistungen nicht mehr möglich wären. In diesem Fall wären nach der Liberalisierung – wie auch in anderen Ländern – Zuschüsse seitens der öffentlichen Hand für Dienstbereitschaft, Nachtdienste etc. notwendig. Abschließend hält Rehak fest: „Es stellt sich die Frage, soll man ein gut funktionierendes Versorgungssystem gefährden oder nicht? Wir glauben, es lohnt sich nicht.“

Wie wirkt sich eine Marktliberalisierung aus?
In der Studie* arbeiteten die IHS-Experten einerseits theoretische Literatur als auch bereits bestehende empirische Evidenz auf. Letztere konzentrierte sich vor allem auf den Vergleich von Daten aus sechs Ländern, die entweder in den letzten Jahren Deregulierungsmaßnahmen gesetzt haben (Dänemark, Niederlande, Norwegen, Schweden) bzw. deren Vertriebssysteme grundsätzlich einem geringen Maß an Regulierung im Markt der nicht verschreibungspflichtigen Präparate (NVA) unterliegen (England, USA). Die Experten kommen dabei zum Schluss, dass OTC-Präparate nicht als herkömmliche Güter betrachtet werden können. So kommt es „aufgrund von Marktmacht, Informationsasymmetrie, Nichtausschließbarkeit von Konsum sowie Externalitäten zu Marktfehlfunktionen, die staatliche Eingriffe in den Arzneimittelmarkt rechtfertigen“, heißt es in dem Bericht. Auch deuten die vorhandenen Daten darauf hin, „dass Fehleinnahme und Missbrauch auch bei NVA in nicht zu vernachlässigendem Ausmaß vorliegen.“Im Gegensatz zu den Erwartungen an Deregulierungsmaßnahmen hatten die Experten keine anhaltenden Preissenkungen feststellen können. So halbierten sich z.B. in Dänemark (Marktliberalisierung 2001) im Zeitraum zwischen 2000 und 2015 die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel und NVA mit Apothekenvorbehalt, die Preise für NVA mit Apothekenvorbehalt stiegen hingegen im selben Zeitraum um 26 Prozent. Auch die Dichte an NVA-Verkaufsstellen erhöhte sich tendenziell nur in urbanen Gebieten. Die Versorgung der Randzeiten blieb in den betrachteten Ländern unberührt, da sie dort großteils gesetzlich geregelt bzw. öffentlich finanziert wird. „Die theoretische und empirische Analyse deutet somit darauf hin, dass ein deregulierter Markt der NVA-Distribution nicht notwendigerweise zu einer Besserstellung der Konsumenten führt“, so die Schlussfolgerung der Experten. Wie stark sich die Deregulierung auf die Gesundheit der Konsumenten auswirkt, könne aufgrund der vorliegenden Evidenz nicht eingeschätzt werden, dennoch empfehlen die Fachleute dem Gesetzgeber – sollte ein Verkauf von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken angedacht werden – diesen restriktiv zu handhaben.

*Czypionka et al. „Gesundheitsökonomische Analyse des Apothekensystems – Mit Fokus auf den Vertrieb von nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln“