21. Juli 2017

Vorschläge und erster Widerstand zur Reform der Sozialversicherungen

21.07.2017 – Wie bereits berichtet, soll eine vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie bei der „London School of Economics“ (LSE) im August eine Handlungsanleitung für die Reform der Sozialversicherungen bringen. Die von  Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in Auftrag gegebene  Effizienzstudie soll u.a. eine Reduktion der Träger prüfen, mit Vor- und Nachteilen des derzeitigen Modells. Unterdessen haben Industrie und Wirtschaftskammer mit eigenen Studien bereits Vorschläge eingebracht.

Wesentlichster Punkt der Diskussionen ist die Forderung nach einer Zusammenlegung der derzeit 21 Träger für Pensions-, Unfall und Krankenversicherung.

Laut Vorschlag der Wirtschaftskammer auf Empfehlung des Schweizer Beratungsunternehmens c-alm AG sollen PVA, AUVA und BVA für die Beamten erhalten bleiben. Die neun Gebietskrankenkassen sollen zusammengelegt, die SVA der Selbstständigen und die SVB der Bauern fusioniert werden. Die Industriellenvereinigung hat auf Basis einer IHS-Studie vorgeschlagen, dass die bisher neun Gebietskrankenkassen auf drei bis vier Kassen für Unselbstständige und eine bundesweite für Selbstständige reduziert werden sollte. Demnach solle sich die Zahl der Krankenkassen nicht nach den Bundesländern richten, sondern nach topografischen Regionen wie den vier Versorgungszonen des Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG).

Doch bereits jetzt hat sich Widerstand gebildet, die SVA, die SVB, die BVA und die VAEB haben mit einem Gutachten eine Eingliederung ihrer Träger in die neun Gebietskrankenkassen als verfassungswidrig abgelehnt.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger hat allerdings bereits eine Harmonisierung in 11 von 23 Leistungsbereichen beschlossen. Eine Vereinheitlichung soll es in Bezug auf unterschiedliche Regelungen für Krankengeld bei Spitalsaufenthalt, Zahnspangen, Zuschüsse zur Zeckenimpfung, Transportkosten sowie Rollstühle und Windeln geben. Die Harmonisierung weiterer zwölf Leistungsgruppen (wie Zuschüsse zu Zahnersatz oder Psychotherapie) ist für Herbst geplant, wobei hier teilweise Gesetzesänderungen notwendig sind.

Quelle: APAMED