14. Juli 2017

Unkrautvernichter Glyphosat: AGES fordert Einschränkungen von der EU

14.07.2017 – Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) hat gegenüber der EU-Kommission Einschränkungen in Bezug auf die Haltung zu Glyphosat gefordert. Bereits im Mai hatte die EU-Kommission bekanntgegeben, dass sie vorsieht, den umstrittenen Unkrautvernichter für weitere zehn Jahre in Europa zuzulassen.

Im Falle einer Genehmigung hat die AGES dazu allerdings Forderungen erhoben. Punkte hierbei waren unter anderem , dass im Sinne des Vorsorgeprinzips die Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich („Nicht-professioneller Anwender“) möglichst eingeschränkt werde, dass besonderes Augenmerk auf den Schutz des Grundwassers gelegt werde oder die Sicherheit der Verfügbarkeit einer transparenten und nachvollziehbaren Entscheidung für die Öffentlichkeit.

Bisher erzielten die EU-Staaten über die Einsetzung des Herbizids noch keine Einigung. Letztes Jahr stimmten von den 28 Mitgliedsländern 19 dafür, sieben enthielten sich.

Ein Gutachten der europäischen Chemikalienagentur ECHA beurteilte Glyphosat als nicht krebserregend. Es erfülle nicht die Kriterien, als Karzinogen, Mutagen oder schädlich für die Fortpflanzung eingestuft zu werden. Das Unkrautvernichtungsmittel rufe aber schwere Augenschäden hervor und sei giftig für das Wasser-Ökosystem.

 

Quelle: APAMED