14. Aug. 2017

Novelle zur Allergenverordnung als Erleichterung für die Gastronomie?

14.08.2017 – Die seit Mitte Dezember 2014 entsprechend einer EU-Richtlinie geltende Allergenverordnung, die eine strengere Lebensmittelkennzeichnung für 14 Allergene vorsieht, soll novelliert werden. Laut Gesundheitsministerium ist der Entwurf in Begutachtung gegangen.

Mit den Änderungen möchte Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) die Bürokratie für die österreichischen Gastronomen reduzieren und sie in der täglichen Arbeit unterstützen. Voraussichtlich treten die Erleichterungen noch vor der Nationalratswahl in Kraft.

Das Ministerium erarbeitet den Entwurf gemeinsam mit der Österreichischen Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich. Zukünftig soll auch die bisher alle drei Jahre notwendige Schulung für die Weitergabe der Allergeninformationen wegfallen. Dennoch müsse dafür Sorge getragen werden, dass die mündliche Weitergabe der Allergeninformation auf dem aktuellen Stand ist, vor allem wenn zu den derzeit 14 Allergenen weitere hinzukommen sollten, so das Ministerium.

Eine Einigung besteht darin, dass zukünftig zur mündlichen Information dem Gast Speisekarten, welche die allergenen Stoffe ausweisen, angeboten werden können. Jedoch kann die Information in Österreich durch geschultes Personal auch mündlich erfolgen, „sofern an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar darauf hingewiesen wird, dass die Information auf Nachfrage mündlich erhältlich ist“.

Quelle: APAMED