18. Okt. 2016

Wirbel um die Gewebesicherheit

THEMA DER WOCHE – Eine anstehende Novellierung des Gewebesicherheitsgesetzes lies schwerwiegende Implikationen für viele medizinische Anwendungen befürchten. Das Gesundheitsministerium gab aber Entwarnung.  

Autologes Gewebe wird bei vielen Eingriffen verwendet, das soll auch weiterhin nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen möglich sein.
Autologes Gewebe wird bei vielen Eingriffen verwendet, das soll auch weiterhin nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen möglich sein.

Die Novellierung des Gewebesicherheitsgesetzes1(GSG) dient im Wesentlichen der Umsetzung von Unionsrecht: Die Einfuhrrichtlinie2 gibt detaillierte Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen in die Europäische Union vor. Die Kodierungs-Richtlinie3 fordert einheitliche europäische Codes ein, um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt zu gewährleisten.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune