4. Feb. 2016

Dr. Pichlbauer: Vollzeitäquivalenter Spitalsarzt

Wenn Sie Arbeitgeber sind, sind Sie verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer akribisch aufzuzeichnen. Das gilt auch für Spitalsärzte – doch nicht selten fehlen diese Aufzeichnungen, weil die Politik bislang nicht wollte, dass irgendwer weiß, wie lange Ärzte für ihr Gehalt arbeiten (müssen) – und auch die Ärzte selbst sollten das nicht wissen, um ihr Jammern als unbegründet zurückweisen zu können.

Einige Ihrer Arbeitnehmer werden Vollzeit, andere Teilzeit arbeiten. Vollzeit ist primär das, was Sie (und die Gewerkschaft) vorgeben. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass Vollzeit nicht mehr als 40 Stunden pro Woche sein darf (Normalarbeitszeit). Wenn Sie 38,5 Stunden als Vollzeit ansehen, ist das Ihre Sache, für offizielle Statistiken werden jedoch 40 Stunden zugrunde gelegt; 38,5 Wochenstunden sind 0,96 Vollzeitäquivalente (VZÄ). So wird das gerechnet.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune