Volksbegehren gegen die 15a-Vereinbarung

Die Wogen gehen angesichts der von Bund und Ländern beschlossenen 15a-Vereinbarung und den damit verbundenen Veränderungen im Gesundheitssystem. Die Ärztekammer für Niederösterreich initiiert nun das österreichweite Volksbegehren „SOS Medizin“.

Präs. Dr. Christoph Reisner, MSc und VP Dr. Gerrit Loibl, MSc bei der Pressekonferenz zum Start des Volksbegehrens
Präs. Dr. Christoph Reisner, MSc
und VP Dr. Gerrit Loibl, MSc
bei der Pressekonferenz zum Start des Volksbegehrens

Als „noch nie da gewesener Einschnitt in der Gesundheitsversorgung“ und „Demontage des Gesundheitssystems“ wurde die von Bund und Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs beschlossene 15a-Vereinbarung in den vergangenen Tagen von der Wiener und von der Niederösterreichischen Ärztekammer bezeichnet. Auch die Österreichische Ärztekammer appellierte an die Bundesregierung und kündigte an, man werde die Bevölkerung dafür sensibilisieren, sich gegen eine Verschlechterung der heimischen Gesundheitsversorgung zu wehren. Nicht nur von der Standespolitik, sondern auch seitens der Oppositionsparteien wurde Unmut gegenüber derim Ministerrat beschlossenen Vereinbarung geäußert.

Volksbegehren „SOS Medizin“

Der Vorstand der Ärztekammer für Wien beschloss am 15. November mehrheitlich, das Präsidium der Ärztekammer zu ermächtigen, geeignete Maßnahmen gegen die 15a-Vereinbarung bis hin zu einem einwöchigen Generalstreik zu beschließen.
Die Ärztekammer für Niederösterreich (ÄKNÖ) lässt hingegen mit der Initiierung des Volksbegehrens „SOS Medizin“ aufhorchen. „Österreich hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Das lassen wir uns nicht kaputtsparen“, kündigte ÄKNÖ-Präsident Dr. Christoph Reisner, MSc an. „Von dem massiven Angriff auf das österreichische Gesundheitssystem sind sowohl PatientInnen als auch ÄrztInnen massiv betroffen. Hier dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“
Gefragt, ob es für diesen Schritt auch Unterstützung der anderen Ärztekammern und der Ärzteschaft gebe, antwortete Reisner, dass es bereits Koordinierungsgespräche mit der ÖÄK gegeben habe und er davon ausgehe, dass andere Kammern nachziehen werden. Zum Rückhalt der ÄrztInnen aus Niederösterreich berichtete Reisner: „Ich habe die niederösterreichischen ÄrztInnen in zwei ausführlichen Schreiben über die Situation informiert und muss sagen, ich habe bisher noch nie derartig viele Rückmeldungen auf Präsidentenbriefe erhalten wie auf diese – und all diese Antworten waren einschlägig. Die ÄrztInnen fragen, was die Ärztekammer für Schritte unternimmt und was sie selbst beitragen können.“
Bis 28. Februar 2017 können nun Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren abgegeben werden. Aktuelle Informationen sowie die Unterstützungserklärung finden Sie auf
www.sos-medizin.at Auch eine Facebook-Seite wurde eingerichtet,

Volksbegehren: „SOS Medizin“ – die Forderungen

  • Erhalt der Kostenrückerstattung von Wahlarzthonoraren
    Die Streichung der Wahlarztkostenrückerstattung wird zwar in der neuen 15a-Vereinbarung nicht mehr explizit ausgesprochen, die Betonung des Vorrangs der „Sachleistungsversorgung“ müsse aber als starkes Indiz dafür gesehen werden, dass die Kostenerstattung zurückgedrängt werden soll.
  • Begrenzung der Arbeitszeiten für SpitalsärztInnen
    Ärztliche Leistungen dürfen nicht aus den Ordinationen in die Spitalsambulanzen verlagert werden, da es in den Krankenhäusern schon jetzt zu wenige ÄrztInnen gebe. Die Pläne der Politik für eine solche Verlagerung seien nur umsetzbar, wenn die SpitalsärztInnen entgegen den derzeit geltenden österreichischen Gesetzen ihre Arbeitszeiten massiv ausweiten würden.
  • Erhalt von ärztlichen Einzelordinationen und Gruppenpraxen
    Es ist vorgesehen, dass „kleinteilige Organisationsformen“ künftig durch zentrale Betreuungseinrichtungen ersetzt werden. Dies werde zur Streichung von Kassenplanstelleun und Auflösung bestehender Kassenordinationen sowie Verdrängung der „Vertrauensmedizin“ und der wohnortnahen Medizin führen, warnt Reisner.
  • Direkte Medikamentenabgabe an PatientInnen durch niedergelassene ÄrztInnen
    Durch eine unmittelbare Abgabe von Medikamenten durch die behandelnden Ärztin/den behandelnden Arzt können notwendige Therapien früher begonnen und unnötige Wege eingespart werden, ohne die Existenz von Apotheken zu gefährden, wie die Erfahrung aus der Schweiz zeige. Ein starres und unflexibles Gesetz verhindere bis heute diese patientenfreundliche Maßnahme.