8. März 2016

Psychisch krank, (keine) I-Pension?

Ein Kernpunkt des „Minipakets“, auf das sich die Regierungsparteien am Pensionsgipfel ­vergangene Woche geeinigt haben, sind Änderungen bei Invaliditätspensionen und beim Rehabilitationsgeld.

Arbeitnehmer wagen meist nicht, sich frühzeitig Unterstützung zu holen.
Arbeitnehmer wagen meist nicht, sich frühzeitig Unterstützung zu holen.

Das Prinzip „Rehabilitation vor Pension“ soll forciert und die Zusammenarbeit von Pensionsversicherung, Krankenkassen und AMS intensiviert werden – das steht sinngemäß im Maßnahmenpaket für Invaliditätspensionen, auf das sich SPÖ und ÖVP geeinigt haben. Besser als bisher will man sich dabei auf psychische Krankheiten konzen­trieren. Um eine mögliche Berufsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen, sollen Arbeitnehmer, die länger als 28 Tage im Krankenstand sind, gezielt von den Krankenkassen beraten werden.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune