30. Juni 2016

Neuregelung der Krankenpflege-Ausbildung

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wurde Ende Juli novelliert. Dadurch wird es möglich, die Ausbildung im Gesundheitsbereich auf neue Beine zu stellen. Kernpunkt der Neuerung ist das Ermöglichen durchgängiger Ausbildungskarrieren.

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Gesundheits- und Krankenpflegegesetz novelliert

Die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sowie des Gesundheitsberufe-Register-Gesetzes wurde am 29. Juni im Gesundheitsausschuss des Nationalrats beschlossen.

Die Novelle sieht die Errichtung eines Berufsregisters für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen vor. Zudem werden die Ausbildungswege völlig neu geregelt und sollen dem Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) zufolge einerseits erforderliche Kompetenzen für die Pflegepraxis vermitteln und andererseits eine hochschulische Bildung und Weiterentwicklung ermöglichen.

Der Entwurf für das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht die Berufsgruppen “Pflegeassistenz”, “Pflegefachassistenz und “gehobener Dienst” vor, wobei eine Spezialisierung weiterhin möglich sein wird. Das Angebot wird künftig um die Bereiche Wundmanagement, Palliativversorgung und psychogeriatrische Pflege erweitert.

Quelle: Parlamentskorrespondenz, Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV)