2. Apr. 2015

Recht: Leitlinien und der aktuelle Stand der Wissenschaft

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_Ofner

Ärztliche Heilbehandlungen müssen dem medizinischen Standard zum Zeitpunkt ihrer Durchführung entsprechen. Der Bestimmung dieses Standes der medizinischen Wissenschaft kommt daher bei Haftungsprozessen große Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang musste sich der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2014 mit der Frage beschäftigen, ob Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände den medizinischen Standard widerspiegeln. Der Bundesgerichtshof hielt dazu grundsätzlich fest, dass Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden dürfen. Dies gelte in besonderem Maße für Leitlinien, die erst nach der zu beurteilenden medizinischen Behandlung veröffentlicht worden sind.

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