13. März 2015

Recht: Aufklärung über eine Epiduralanästhesie bei der Geburt?

Univ.-Prof.-Dr.-Helmut_OfnerEin deutsches Oberlandesgericht musste sich vor kurzem mit der interessanten Frage beschäftigen, ob und gegebenenfalls wann eine Schwangere über Möglichkeit und Sinnhaftigkeit einer Epiduralanästhesie (PDA) aufzuklären ist. Das Gericht führte aus, dass der werdenden Mutter keine Entscheidungen für oder gegen mögliche Behandlungen abverlangt werden sollen, solange es noch ganz ungewiss ist, ob eine solche Entscheidung überhaupt getroffen werden muss. Es würde ansonst jede Aufklärung notwendig auf unsicherer Grundlage stattfinden und weitgehend theoretisch bleiben. Deshalb ist nach Ansicht des deutschen Oberlandesgerichts die Aufklärung und das Einholen der Einwilligung erst dann erforderlich, wenn deutliche Anzeichen für eine Entwicklung des Geburtsvorgangs hin zu einer zu rechtfertigenden Behandlungsalternative, hier in Richtung der PDA, bestehen.

Es mache auch keinen Unterschied, ob die PDA unmittelbar der Schnittentbindung oder wie im konkreten Fall der Fortsetzung der natürlichen Geburt mit bestehender Option zum Kaiserschnitt dient. Da es im konkreten Fall keine vorgeburtlichen Anzeichen für einen Verlauf der Entbindung hin zur PDA gegeben hat, sei eine diesbezügliche Aufklärung vor der Entbindung nicht erforderlich gewesen. Ursächlich für die PDA war nach den Feststellungen des Sachverständigen vielmehr die eingetretene Erschöpfung der Gebärenden, die niemand vorhersehen konnte. Wenn die werdende Mutter während der Geburt nicht mehr über das Legen einer PDA entscheiden kann, sei für die Rechtfertigung des Eingriffs der mutmaßliche Wille der Patientin ausschlaggebend. Der Geburtshelfer sei diesfalls verpflichtet sorgfältig zu prüfen und zu beurteilen, wie sich eine verständige Gebärende in der Situation der Patientin entschieden hätte.

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