2. Dez. 2015

Novelle: Notärzte wild umstritten

Ab Jänner 2016 sollen laut einer Novelle nebenberuflich tätige Notärzte als Selbstständige gelten. Während die einen frohlocken, befürchten die anderen ein Aushebeln der Krankenhaus-Arbeitszeiten und Verluste für die GKKs.

So glückliche Notärzte findet man wohl selten. Während die Rettungsorganisationen mit der zukünftigen Freiberuflichkeit der Notärzte zufrieden sind, sehen Ärztekammer, Fachgesellschaft, Hauptverband und Gewerkschaft in seltener Einigkeit eine Umgehung der Spitalsarbeitszeitregelung.
So glückliche Notärzte findet man wohl selten. Während die Rettungsorganisationen mit der zukünftigen Freiberuflichkeit der Notärzte zufrieden sind, sehen Ärztekammer, Fachgesellschaft, Hauptverband und Gewerkschaft in seltener Einigkeit eine Umgehung der Spitalsarbeitszeitregelung.

Nach einer nur zweiwöchigen Begutachtung war das Sozialrechts­änderungsgesetz 2015 (SRÄG) am 24. November im Ministerrat. Die Regierungsvorlage sieht u.a. vor, dass nebenberufliche notärztliche Tätigkeiten für Blaulichtorganisationen ab 1. Jänner 2016 vom ASVG ausgenommen sind und als freiberufliche Tätigkeiten gemäß FSVG gelten. Damit sei klargestellt, dass man bei Spitalsärzten Einsätze als Notärzte bei Rettungsorganisationen nicht mehr mit ihrer Arbeitszeit in den Spitälern zusammenrechnen könne, erläuterte Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

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Dieser Beitrag erschien auch im Printmagazin Medical Tribune