14. Apr. 2015

KAV-Gehaltspoker: Teillösung in finanzieller Hinsicht

Ein neuerliches Treffen zur Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes im Wiener Krankenanstaltenverbund führte zu einem finanziellen Ausgleich für KAV-Ärzte, die die Opt-out-Lösung in Anspruch nehmen müssen.

Noch bis Juli können Ärzte im KAV dank einer Betriebsvereinbarung, wenn es notwendig ist, die sogenannte Opt-out-Lösung in Anspruch nehmen und damit mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Maximalarbeitszeit pro Woche arbeiten. Nun wurde in finanzieller Hinsicht eine Teillösung erzielt. Die Ärztekammer hatte u.a. eine rückwirkende Erhöhung der Gehälter mit Jahresbeginn gefordert. Nun einigten sich die Stadt Wien und die Wiener Ärztekammer darauf, ein Modell zu erarbeiten, das jene Ärzte entschädigt, die im Durchrechnungszeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Die genauen Berechnungen für den finanziellen Ausgleich sind allerdings noch am Laufen, so Gesundheitsstadträtin Wehsely.

Bei den Verhandlungen zur Umsetzung des Ärztearbeitszeitgesetzes im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) einigten sich die Vertreter der Ärztekammer für Wien und die der Stadt Wien am 13. April auf einen finanziellen Ausgleich für jene Ärzte, welche die Opt-out-Lösung in Anspruch nehmen müssen. Die Stadt Wien hat allerdings nicht vor, zusätzliche finanzielle Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

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